Ist ein ölfester Grubenanstrich notwendig?

Setzt man hydraulische Hubtische im Außenbereich ein, taucht immer wieder eine Frage auf: Wie schütze ich die Umwelt vor einer eventuellen Leckage? Eine berechtigte Frage, wenn man bedenkt, dass ein Tropfen Mineralöl bis zu 1.000 Liter Wasser verunreinigt.

Wonach richtet sich der notwendige Schutz?

Ziel aller aufgeführten Maßnahmen ist es, den Schutz des Grundwassers oder sonstiger Gewässer sicherzustellen. Da sich die erforderlichen Maßnahmen je nach Einsatzgebiet des Scherenhubtisches stark unterscheiden, können wir an dieser Stelle nur das grobe Vorgehen sowie einige geeignete Maßnahmen aufzeigen.

Die zu wählende Schutzmaßnahme richtet sich nach zwei Größen:

  1. der Wassergefährdungsklasse des eingesetzten Druckmediums,
  2. dem Volumen des eingesetzten Druckmediums.

Die Wassergefährdungsklasse ist abhängig vom eingesetzten Hydrauliköl. Das eingesetzte Volumen wird durch den Hubtisch festgelegt. Im Regelfall bewegt sich das eingesetzte Volumen bei unseren Hubtischen im Bereich von sechs bis vierzig Litern.

Das richtige Hydrauliköl

Bei einem handelsüblichen Hubtisch wird konventionelles Hydrauliköl verwendet, beispielsweise HLP 32. Anstelle dieses konventionellen Hydrauliköls können bei unseren Scherenhubtischen auch biologisch abbaubare oder auch nicht wassergefährdende, biologisch abbaubare Hydrauliköle eingesetzt werden. Diese Hydrauliköle werden auch in mobilen Baumaschinen wie Baggern und Radladern eingesetzt.
Durch die Verwendung von biologisch abbaubarem Hydrauliköl wird die Wassergefährdung reduziert; durch das nicht wassergefährdende Hydrauliköl wird eine Gefährdung des Wassers nahezu ausgeschlossen. Somit lassen sich bereits mit der richtigen Wahl des Hydrauliköls viele Schutzmaßnahmen einsparen.

Allerdings möchten wir an dieser Stelle erwähnen, dass der Einsatz von nicht wassergefährdendem, biologisch abbaubarem Hydrauliköl nicht automatisch dafür sorgt, dass keine weiteren Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Obwohl eine Wassergefährdung in den meisten Fällen ausgeschlossen werden kann, besteht selbst durch nicht wassergefährdendes Hydrauliköl eine Gefährdung für stehendes Wasser. Nicht wassergefährdendes Hydrauliköl vermischt sich nicht mit Wasser und kann somit von der Wasseroberfläche abgeschöpft werden bzw. wird dort langsam abgebaut. Treten jedoch große Hydraulikölmengen aus, könnte dies dazu führen, dass die gesamte Wasseroberfläche durch Hydrauliköl verschlossen wird und ein Sauerstoffaustausch nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund empfehlen wir immer eine enge Abstimmung mit dem Bauamt.

Welche bauseitigen Lösungen gibt es?

Der ölfeste Anstrich

Hierbei handelt es sich um eine spezielle Farbe, die verhindert das Hydrauliköl in das Erdreich eindringen kann. Üblicherweise muss diese Farbe durch einen Fachbetrieb aufgebracht werden. Je nach Bundesland gibt es von dieser Pflicht allerdings Ausnahmen, wenn nur geringe Mengen des wassergefährdenden Stoffes eingesetzt werden.

Einen kleinen Haken gibt es beim Einsatz des ölfesten Anstrichs im Außenbereich. Da das Auftreten von Regen- und Schmelzwasser so gut wie garantiert ist, ist ein Wasserablauf erforderlich. Durch den Ablauf könnte im Fall einer Leckage trotz des ölfesten Anstrichs Hydrauliköl in die Umwelt gelangen. Und nun?

Der ölfeste Anstrich mit zusätzlichem Ölabscheider

Die Lösung ist eine weitere technische Einrichtung im Ablauf: der Ölabscheider. Hierbei handelt es sich um eine Art Zwischentank im eigentlichen Ablauf. Aufgrund der geringeren Dichte des Hydrauliköls schwimmt dieses an der Wasseroberfläche und kann vom Regen- und Schmelzwasser getrennt werden.

Wie gehe ich nun vor?

Leider gibt es keine allgemeingültige Vorgehensweise. Wir empfehlen Ihnen aber Folgendes:

  1. Informieren Sie uns bzw. den Hubtischhersteller über das Einsatzgebiet der Scherenhebebühne (inkl. der ggf. bestehenden Schutzauflagen für den Gewässerschutz vor Ort).
  2. Je nach Einsatzort werden wir Ihnen zu einem passenden Hydrauliköl raten (z. B. biologisch abbaubares oder nicht wassergefährdendes Hydrauliköl).
  3. Stimmen Sie sich mit dem Bauamt über notwendige bauliche Schutzmaßnahmen ab. Gerne versorgen wir Sie hierfür mit den Datenblättern unseres Hydrauliköls.


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