Prüffristen bei Güteraufzügen

Beim Kauf eines Güteraufzugs stellt sich oft die Frage, welche Folgekosten anfallen. Neben Energie- und Wartungskosten können auch Kosten für Prüfungen entstehen. In diesem Beitrag beleuchten wir die Regelungen und Pflichten rund um die Prüfung von Güteraufzügen.

Einschränkung bezüglich des Aufzugstyps

Dieser Artikel bezieht sich ausschließlich auf Güteraufzüge, die nicht unter die Aufzugsrichtlinie fallen. Um diese Einstufung zu erfüllen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Personenbeförderung ist nicht gestattet.
  • Die maximale Geschwindigkeit beträgt höchstens 150 mm/s.

Diese Vorgaben haben zur Folge, dass der Aufzug nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehört. Damit entfällt die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV, Dekra, GTÜ oder SGS. Ebenso ist keine Inbetriebnahmeprüfung durch eine ZÜS erforderlich. Stattdessen führt der Hersteller oder Inverkehrbringer ein Konformitätsverfahren durch.

Hinweis: Auch wenn keine Prüfung durch eine externe Überwachungsstelle vorgeschrieben ist, können Betreiber auf Wunsch dennoch eine freiwillige Prüfung durch einen Sachverständigen beauftragen.

Für weitere Informationen empfehlen wir unseren Artikel: Muss jeder Aufzug vom TÜV geprüft werden?

Einsatzgebiet: Gewerblich oder privat?

Ob und welche Prüffristen gelten, hängt maßgeblich davon ab, ob der Güteraufzug im gewerblichen oder privaten Bereich genutzt wird.

Gewerblicher Einsatz

Im gewerblichen Umfeld gilt ein Güteraufzug als Arbeitsmittel. Damit unterliegt er den gleichen Prüfanforderungen wie andere Maschinen im Betrieb. Folgendes ist zu beachten:

  • Eine jährliche UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) durch eine befähigte Person ist erforderlich.
  • Die befähigte Person muss über die notwendige Fachkenntnis verfügen, um die Sicherheit des Aufzugs zu beurteilen.

Die Häufigkeit und der Umfang der Prüfungen werden vom Betreiber festgelegt und müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung bestimmt werden. Als Orientierung kann die Anlagendokumentation des Herstellers dienen.

Privater Einsatz

Im privaten Bereich sind die Anforderungen weniger strikt. Es besteht keine gesetzliche Prüfpflicht. Dennoch ist der Betreiber für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Eine regelmäßige Prüfung in Anlehnung an die Vorgaben für den gewerblichen Bereich wird daher empfohlen.

Darüber hinaus können Versicherungen vorschreiben, dass technische Anlagen entsprechend den Herstellervorgaben kontrolliert werden. Dies kann eine indirekte Verpflichtung zur Prüfung darstellen.



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