Welche Prüfungen müssen bei einem Scherenhubtisch durchgeführt werden?

Vor dem Hubtischkauf und auch während des Betriebs tauchen einige Fragen auf: Welche Prüfungen müssen bei einem Scherenhubtisch überhaupt durchgeführt werden? Ist eine Abnahme durch die DEKRA oder den TÜV erforderlich? Und wer darf die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen ausführen? All diese Fragen klären wir im folgenden Artikel.

Ist eine externe Sachverständigenabnahme erforderlich?

Gerade bei der Beschaffung von Güteraufzügen taucht eine Frage immer wieder auf: Muss jeder Aufzug vom TÜV abgenommen werden? Selbstverständlich beschränkt sich diese Frage aber nicht nur auf Aufzüge, sondern ist auch für Hubarbeitsbühnen, Verladehubtische oder Hubtische im Allgemeinen relevant.

Bis auf wenige Ausnahmen ist eine Abnahme durch einen externen Sachverständigen, wie zum Beispiel dem TÜV oder der DEKRA, für Scherenhubtische nicht vorgeschrieben. Diese Ausnahmen sind im Anhang IV der Maschinenrichtlinie aufgeführt. Er enthält eine Auflistung verschiedener, besonders gefährlicher Maschinen. Für unseren Bereich der hydraulischen Hubeinrichtungen sind dabei insbesondere folgende zwei Maschinen relevant:

  1. Hebebühnen für Fahrzeuge und
  2. Hebebühnen zum Anheben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen eine Absturzhöhe von mehr als 3 Metern erreicht wird.

Fällt die hergestellte Hubeinrichtung unter eine dieser beiden Maschinenkategorien und existiert keine harmonisierte Norm, die alle auftretenden Gefährdungen behandelt, ist eine EG-Baumusterprüfung vorgeschrieben.

In allen anderen Fällen ist die Abnahme durch einen externen Sachverständigen optional und kann auf Wunsch vereinbart werden, muss aber nicht.

Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung?

Wird der Scherenhubtisch im gewerblichen Umfeld eingesetzt, sind selbstverständlich die Regeln des Arbeitsschutzes zu beachten. Die erste Anlaufstelle für eingesetzte Arbeitsmittel ist die Betriebssicherheitsverordnung, die die europäische Arbeitsmittelrichtlinie ins deutsche Recht überführt.

Wie häufig müssen Arbeitsmittel geprüft werden?

Spätestens vor der Inbetriebnahme des neuen Scherenhubtisches muss der Arbeitgeber das erste Mal tätig geworden sein. Zwar ist zu diesem Zeitpunkt noch keine Prüfung erforderlich, allerdings muss eine Gefährdungsbeurteilung für das neue Arbeitsmittel erstellt werden.

Aus dieser Gefährdungsbeurteilung werden die erforderlichen Schutzkonzepte ermittelt, d. h. die organisatorischen und technischen Maßnahmen zum Schutz der umstehenden Personen und Arbeitnehmer. Als maßgebliches Dokument bestimmt die Gefährdungsbeurteilung auch, wie häufig die getroffenen Schutzmaßnahmen geprüft werden müssen.

Ein kleiner Tipp für die praktische Erstellung der Gefährdungsbeurteilung: Sprechen Sie die Einbausituation und den Einsatzzweck genau mit dem jeweiligen Hubtischhersteller ab. Auch wir als Hersteller sind verpflichtet vor der Konstruktion einer neuen Maschine eine Risikoanalyse zu erstellen. Sind uns in dieser Phase bereits alle relevanten Informationen bekannt, können wir hieraus entstehende Gefährdungen bereits in die Konstruktion der Maschine einfließen lassen und entsprechende Schutzkonzepte entwickeln. Wichtig ist dabei, dass alle sicherheitsrelevanten Informationen bereits in der Anfrage erwähnt werden.

Wer darf die Prüfungen durchführen?

Die Prüfungen und auch die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung darf durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass die entsprechende Person durch Ihre Berufsausbildung und -erfahrung über ausreichende Sachkenntnisse für diese Aufgabe verfügen muss.

Prüfungen gemäß der EN 1570-1?

Im Bereich der Scherenhubtische stellt die EN 1570-1 die bedeutendste Sicherheitsnorm dar. Gemäß dieser Norm müssen alle Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen geprüft werden. Eine Prüfung kann dabei durch eine Inspektion, einen Funktionstest oder durch eine Messung erfolgen.

Vorprüfung

Die Vorprüfung findet in der Konstruktionsphase des Hubtisches statt. D. h., bevor ein physisches Produkt vorhanden ist. Es soll festgestellt werden, ob der zukünftige Hubtisch in Übereinstimmung mit der derzeit gültigen EN 1570-1 geplant wurde.

Um diese Bewertung vornehmen zu können, werden beispielsweise folgende Dokumente zu Rate gezogen:

  • Zeichnungen,
  • Elektro- und Hydraulikschaltpläne,
  • Informationen über den Herstellungsprozess,
  • die Bedienungsanleitung sowie
  • die individuellen Berechnungsunterlagen.

Anhand dieser Dokumente wird z. B. überprüft, ob die vorgegebenen Sicherheitsfaktoren für die Bauteilfestigkeit eingehalten und ob alle notwendigen Sicherheitseinrichtungen vorgesehen wurden.

Bauprüfung

In dieser Phase ist zumindest der Stahlbau des Scherenhubtisches fertiggestellt. Es wird überprüft, ob der betreffende Hubtisch auch gemäß der zuvor erstellten Zeichnungen und Unterlagen produziert wurde.

Abnahmeprüfung

Bei der Abnahmeprüfung erfolgt eine dreigeteilte Prüfung des gesamten Scherenhubtisches.

Im Rahmen der visuellen Prüfungen wird beispielsweise kontrolliert, ob alle notwendigen Kennzeichnungen am Scherenhubtisch vorhanden sind. So sind neben diversen Warnhinweisen auch die maximale Tragfähigkeit und die korrekte Lastverteilung im Sichtbereich des Bedieners anzubringen.

In der praktischen Prüfung erfolgt der Funktionstest der verschiedenen Komponenten. Unter anderem werden die Sicherheitseinrichtungen (wie z. B. die Fußschutzschaltleiste), aber auch die Stellteile der Bedienung getestet.
Darüber hinaus erfolgt in dieser Phase auch der Belastungstest und die Dichtigkeitsprüfung des Hydraulikkreislaufes.

Abgeschlossen wird die Abnahmeprüfung durch die elektrische Prüfung. Hier sind alle anwendbaren Prüfungen der EN 60204-1 durchzuführen.

Endkontrolle vor der Inbetriebnahme

Wird der Scherenhubtisch erst vor Ort zusammengebaut, ist direkt vor der Inbetriebnahme eine weitere Abnahmeprüfung durchzuführen.

Vorgaben des jeweiligen Hubtischherstellers?

Neben den zuvor genannten Prüfungen, die sich alle aus Richtlinien, Gesetzen und Normen ableiten lassen, existieren herstellerabhängige Vorgaben. Selbstverständlich können wir an dieser Stelle nicht für alle Hubtischhersteller sprechen, möchten aber dennoch einen kurzen Überblick über die von uns vorgegebenen Prüfungen geben:

Tägliche Prüfungen

Der Scherenhubtisch ist täglich visuell zu prüfen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf sichtbare Beschädigungen und Defekte sowie auf erkennbare Undichtigkeiten des Hydrauliksystems.

Monatliche Prüfungen

Auf monatlicher Basis kommen folgende Prüfungen hinzu:

  • Test der Sicherheitsvorkehrungen (z. B. der Fußschutzschaltleiste und des Not-Halts)
  • Prüfung der Kabel und Stecker auf Beschädigungen
  • Prüfung auf lockere Schrauben, Endschalter und sonstige Sensoren
  • Kontrolle des Ölstands (beachten Sie bitte dabei die Position der Plattform)

Jährliche Prüfungen

Jährlich sind bei unseren hydraulischen Hubtischen die Lagerspiele zu überprüfen, d. h., das Lagerspiel z. B. am Fest- und Loslager sowie dem Scherenlager.

Darüber hinaus können in der jeweiligen Dokumentation noch weitere Prüfungen aufgeführt sein, die sich durch auftragsspezifische Ausstattungsmerkmale ergeben.



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Kommentare (4)

  • Peter Weingärtner
    Peter Weingärtner
    am
    Guten Tag,
    fällt bei ihren Hubtischen die jährliche Prüfung in die DGUV 54 oder muss nach der DGUV 100-500 geprüft werden?
    mit freundlichen grüßen Peter Weingärtner
    • Markus Janzen
      Markus Janzen
      am
      Guten Tag Herr Weingärtner,

      bei allgemeinen Scherenhubtischen erfolgt die Prüfung gem. der DGUV 100-500.

      Mit freundlichem Gruß
      Markus Janzen
  • Siegfried Tieke
    Siegfried Tieke
    am
    Fußschutzschaltleiste ,muß diese reversieren um eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Weg um den eingeklemmten Fuß wieder freizugeben? Ist die Fußschutzschaltleiste mit dem Notaus in Reihe geschaltet oder nur mit dem Ablass,so das ein manuelles Hochfahren möglich ist. In der Tornorm muß ein Reversieren der Hauptschließkante in 0,75 sec erfolgen und es dürfen nicht mehr als 120 Nm Druck erzeugt werden.Ich habe hier einen Hubtisch für 10 To und würde gern meine Messkeule für Tore einsetzen,oder liege ich damit falsch?
    • Markus Janzen
      Markus Janzen
      am
      Guten Tag Herr Tieke,

      vielen Dank für Ihre Frage.

      Eine bestimmte Maximalkraft ist im Bereich der Scherenhubtische für die Fußschutzschaltleiste nicht definiert, wobei eine Verletzung des Fußes selbstverständlich ausgeschlossen werden muss.
      Wichtig ist, das die Fußschutzleiste nur die Senkbewegung des Scherenhubtisches blockieren darf, ein Heben muss weiterhin möglich sein.

      Mit freundlichem Gruß
      Markus Janzen