Wann kann auf eine Einhausung bei Aufzügen verzichtet werden?

Wer unseren Umgang mit Sicherheitseinrichtungen kennt, wird feststellen wie provokant diese Frage für uns ist. Regelmäßig lehnen wir Anfragen ab, welche gerne auf eine vorgeschriebene Absturzsicherung verzichten möchten.
Werden unsere Scherenhubtische oder Säulenheber allerdings als Güteraufzüge eingesetzt, kann man unter gewissen Umständen die Anschaffungskosten reduzieren, in dem Einhausungselemente eingespart werden. Wann dies der Fall ist und ob dies sinnvoll ist, möchten wir in diesem kurzen Artikel klären.
Wofür benötige ich die Einhausung?
Die Einhausung des Güteraufzuges soll insbesondere vor zwei Gefahren schützen:
- Der Absturzgefahr von der oberen Haltestelle
- Dem unbemerkten Zutritt einer Person in den Gefahrenbereich unterhalb der angehobenen Plattform
Möchte man auf eine Einhausung an einer der Haltestellen verzichten, muss die jeweilige Gefährdung dementsprechend anders ausgeschlossen werden können. Schauen wir uns hierfür einfach mal die drei typischen Einbausituationen an:
Einbausituation 1: Einhausung an allen Haltestellen
Diese Einbausituation kann ohne Zweifel als klassische Variante bezeichnet werden. Nahezu alle vereinfachten Güteraufzüge verfügen über eine Einhausung an allen Haltestellen.
Die Zugangstüren an den Haltestellen verfügen dabei in der Regel über eine elektromechanische Türverriegelung, welche die jeweilige Position der Fahrkabine überwacht. Ein Öffnen der Zugangstür ist somit nur möglich, wenn sich die Plattform in der jeweiligen Haltestelle befindet.
Durch diese Sicherheitsvorkehrungen sind selbstverständlich auch die beiden oben erwähnten Gefährdungen sicher beseitigt. Da sich die Türen nicht ohne Weiteres öffnen lassen, ist ein Absturz von der oberen Haltestelle ebenso ausgeschlossen, wie der unbemerkte Zutritt unterhalb der angehobenen Plattform.
Der große Vorteil dieser Einbausituation ist die Möglichkeit eine Automatiksteuerung umsetzen zu können. Das bedeutet, der Aufzug kann sowohl mit einem einfachen Tastendruck angefordert, wie auch wieder gesendet werden. Es ist nicht erforderlich, dass ein Bedienungstaster permanent betätigt werden muss, um die gewünschte Haltestelle anzufahren.
Die Gestaltung der Einhausung ist wiederrum recht flexibel, so sind Ausführungen als Beton- oder Holzschacht ebenso gebräuchlich wie eine Bauweise aus Sandwichpaneelen oder einem einfachen Metallschacht.
Einbausituation 2: Einhausung nur an der unteren Haltestelle
Diese Einbausituation trifft man zumeist bei sogenannten Unterfluraufzügen bzw. Baldachinaufzügen an. Die Absicherung der unteren Haltestelle erfolgt genau wie in der Einbausituation Nr. 1, allerdings wird auf eine Einhausung an der oberen Haltestelle verzichtet.
Dieser Verzicht hat selbstverständlich einen Nachteil: Die Absturzgefahr von der oberen Haltestelle ist nicht beseitigt und es muss eine andere Lösung für diese potentielle Gefahrenstelle her.
Bei den Unterfluraufzügen besteht diese Lösung in einem sich mit anhebenden Deckel, d.h. der Deckel verschließt in der abgesenkten Position den Deckendurchbruch und wird im Bedarfsfall von der Hubeinrichtung mit angehoben.
Wird der Unterfluraufzug nicht verwendet, besteht somit keine Absturzgefahr. Jetzt muss die Absturzgefahr noch im laufenden Betrieb ausgeschlossen werden. Hier wird die Verantwortung von dem Aufzug auf den jeweiligen Bediener verlagert.
Damit der Bediener die Gefahrenstelle ausreichend absichern kann, befindet sich die Bedienstelle bei einem Unterfluraufzug immer an der oberen Haltestelle mit Sicht auf den Gefahrenbereich. So kann der Bediener Dritte im Bedarfsfall aus dem Gefahrenbereich entfernen und auf die Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes hinweisen.
Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass ein Unterfluraufzug nicht im Automatikbetrieb verfahren werden kann, schließlich muss sichergestellt sein, dass der Bediener jederzeit den Gefahrenbereich im Auge hat, um schnell reagieren zu können. Somit verfahren Unterfluraufzüge immer im Totmannbetrieb, d.h. die Fahrbewegung wird nur fortgesetzt, so lange der entsprechende Bedientaster gedrückt wird und stoppt sofort beim Lösen desselbigen.
Einbausituation 3: Einhausung nur an der oberen Haltestelle
Auch der genau umgekehrte Fall zur Einbausituation Nr. 2 ist möglich. Anstelle einer Einhausung an der unteren Haltestelle, verfügt der Aufzug nur an der oberen Haltestelle über eine Einhausung (in diesem Fall sprechen wir von einem Totmannaufzug).
Schaut man sich wieder die beiden potentiellen Gefährdungen an, wird schnell klar, dass eine Absturzgefahr nicht mehr vorhanden ist. Hier können wir dementsprechend einen Haken dranmachen, problematisch ist der Bereich unterhalb der angehobenen Plattform. Hier könnte sich eine Person in den Gefahrenbereich bewegen, ohne, dass wir dies zwingend mitbekommen. Daher ist auch bei dieser Bauweise wieder einmal der Bediener gefragt.
Um den Bereich unterhalb der Plattform überwachen zu können, ist bei dieser Aufzugsart die Bedienstelle immer an der unteren Haltestelle mit Sicht auf den Gefahrenbereich angeordnet. Wie auch die Unterfluraufzüge, werden auch die Totmannaufzüge nicht im Automatikbetrieb verfahren und der Bediener hat dafür zu sorgen, dass sich keine Person dem Gefahrenbereich nähert.
Wann ist eine Einhausung sinnvoll, wann nicht?
Selbstverständlich muss diese Frage im Einzelfall beantwortet werden. Ein guter Indikator hierfür ist die Nutzungsfrequenz des Aufzuges. Sind viele Fahrtbewegungen am Tag geplant, ist der Einsatz eines vollständig eingehausten Aufzuges (Einbausituation 1) nahezu alternativlos. Da die beiden anderen Varianten nur im Totmannbetrieb eingesetzt werden können, übersteigen die Mehrkosten durch die längere Arbeitszeit schnell die Einsparungen bei der Einhausung.
Somit machen sowohl die Einbausituation 2, wie auch die Einbausituation 3 nur in Spezialfällen Sinn. Unterfluraufzüge (Einbausituation 2) findet man beispielsweise oftmals in Innenstädten. Hier wird diese Aufzugsart zum Beispiel als Müllaufzug, d.h. für den Transport von Mülltonnen zwischen dem Straßenniveau und dem Keller eingesetzt oder auch als versenkbare Autogarage. Da der Deckel auf Wunsch auch mit einem Pflaster belegt werden kann, ist der Aufzug bei Nicht-Verwendung kaum erkennbar und fügt sich nahtlos in die Umgebung ein.
Der Totmannaufzug (Einbausituation 3) macht wiederum nur Sinn, wenn der Aufzug nur selten verwendet wird oder wenn der Bewegungsraum an der unteren Haltestelle möglichst erhalten bleiben soll. Bei einer selten Nutzung kann sich die Einsparung bei den Einhausungen rentieren, so dass auf die Betriebsdauer gerechnet die günstigste Lösung gefunden wurde.
Alternativ ist der Einsatz eines solchen Aufzuges auch dann sinnvoll, wenn der Aufzug in der abgesenkten Position noch überfahrbar sein soll, um beispielsweise die Zugänglichkeit zu einem Tor aufrecht erhalten zu können.
Gerne beraten wir Sie hierzu auch im Einzelfall persönlich unter folgender Telefonnummer: 05939/967 96 90 oder per Mail.
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