Wann kann auf eine Einhausung bei Aufzügen verzichtet werden?

Da wir viel Wert auf sichere Hubtische legen, lehnen wir Anfragen ab, die unbedingt auf eine vorgeschriebene Absturzsicherung verzichten möchten.
Wird unser Scherenhubtisch oder Säulenheber allerdings als Güteraufzug eingesetzt, kann man unter gewissen Umständen die Anschaffungskosten reduzieren, indem Einhausungselemente eingespart werden. Wann dies der Fall ist und ob dies wirklich sinnvoll ist, möchten wir in diesem Artikel klären.

Wofür benötige ich die Einhausung?

Die Einhausung eines Güteraufzugs soll insbesondere vor zwei Gefahren schützen:

  1. vor der Absturzgefahr von der oberen Haltestelle und
  2. dem unbemerkten Zutritt einer Person in den Gefahrenbereich unterhalb der angehobenen Plattform.

Möchte man auf eine Einhausung an einer der Haltestellen verzichten, muss die jeweilige Gefährdung anders ausgeschlossen werden. Schauen wir uns hierzu einfach mal die drei typischen Einbausituationen an:

Einbausituation 1: Einhausung an allen Haltestellen

Diese Einbausituation kann ohne Zweifel als klassische Variante bezeichnet werden. Nahezu alle vereinfachten Güteraufzüge verfügen über eine Einhausung an allen Haltestellen.
Die Zugangstüren besitzen in der Regel jeweils eine elektromechanische Türverriegelung, die die jeweilige Position der Fahrkabine überwacht. Ein Öffnen der Zugangstür ist somit nur möglich, wenn sich die Plattform an der jeweiligen Haltestelle befindet.
Durch diese Sicherheitsvorkehrungen sind beiden oben erwähnten Gefährdungen sicher beseitigt. Da sich die Türen nicht ohne Weiteres öffnen lassen, ist ein Absturz von der oberen Haltestelle ebenso ausgeschlossen wie der unbemerkte Zutritt unterhalb der angehobenen Plattform.

Der große Vorteil: Für den Aufzug kann eine Automatiksteuerung vorgesehen werden. Das bedeutet, der Aufzug kann sowohl mit einem einfachen Tastendruck angefordert als auch gesendet werden. Ein permanentes Betätigen des Bedienungstasters ist nicht erforderlich, um die gewünschte Haltestelle anzufahren.

Die Gestaltungmöglichkeiten der Einhausung sind recht flexibel. So sind Ausführungen als Beton- oder Holzschacht ebenso gebräuchlich wie eine Bauweise aus Sandwichpaneelen oder einem einfachen Metallschacht.

Einbausituation 2: Einhausung nur an der unteren Haltestelle

Diese Variante ist häufig bei Unterfluraufzügen bzw. Baldachinaufzügen anzutreffen. Da auf eine Einhausung an der oberen Haltestelle verzichtet wird, die Absturzgefahr von der oberen Haltestelle dennoch existiert, muss eine andere Lösung für die potenzielle Gefahrenstelle her:

Bei den Unterfluraufzügen ist diese Lösung ein sich mit anhebender Deckel. Das heißt, ein Deckel verschließt in der abgesenkten Position den Deckendurchbruch und wird im Bedarfsfall von der Hubeinrichtung mit angehoben. Befindet sich der Unterfluraufzug im Ruhezustand, besteht somit keine Absturzgefahr. Wie sieht es aber im laufenden Betrieb aus?
Hier wird die Verantwortung auf den jeweiligen Bediener verlagert. Damit der Bediener die Gefahrenstelle ausreichend absichern kann, befindet sich die Bedienstelle bei einem Unterfluraufzug immer an der oberen Haltestelle mit Sicht auf den Gefahrenbereich. So kann der Bediener Dritte im Bedarfsfall aus dem Gefahrenbereich fernhalten und auf die Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes hinweisen.
Gleichzeitig bedeutet dies, dass ein Unterfluraufzug nicht im Automatikbetrieb verfahren werden kann. Schließlich muss sichergestellt sein, dass der Bediener jederzeit den Gefahrenbereich im Auge hat, um schnell reagieren zu können. Somit verfahren Unterfluraufzüge immer im Totmannbetrieb, d. h. die Fahrbewegung wird nur fortgesetzt, solange der entsprechende Bedientaster gedrückt wird und stoppt sofort beim Loslassen desselbigen.

Einbausituation 3: Einhausung nur an der oberen Haltestelle

Auch der genau umgekehrte Fall zur Einbausituation Nr. 2 ist möglich. Anstelle einer Einhausung an der unteren Haltestelle verfügt der Aufzug nur an der oberen Haltestelle über eine Einhausung (in diesem Fall sprechen wir von einem Totmannaufzug).

Schaut man sich wieder die beiden potenziellen Gefahren an, wird schnell klar, dass eine Absturzgefahr nicht mehr vorhanden ist. Problematisch ist allerdings der Bereich unterhalb der angehobenen Plattform. Hier könnte sich eine Person im Gefahrenbereich aufhalten, ohne, dass wir dies zwingend mitbekommen. Aus diesem Grund ist auch bei dieser Bauweise der Bediener gefragt:
Um den Bereich unterhalb der Plattform überwachen zu können, ist bei dieser Aufzugsart die Bedienstelle immer an der unteren Haltestelle mit Sicht auf den Gefahrenbereich angeordnet. Wie auch die Unterfluraufzüge werden auch die Totmannaufzüge nicht im Automatikbetrieb verfahren und der Bediener hat dafür zu sorgen, dass sich keine Person dem Gefahrenbereich nähert.

Wann ist eine Einhausung sinnvoll, wann nicht?

Diese Frage muss für jeden Fall einzeln beantwortet werden. Ein guter Anhaltspunkt ist allerdings die Nutzungsfrequenz des Aufzugs. Sind viele Fahrbewegungen am Tag geplant, ist der Einsatz eines vollständig eingehausten Aufzugs (Einbausituation 1) nahezu alternativlos. Da die beiden anderen Varianten nur im Totmannbetrieb verwendet werden können, übersteigen die Mehrkosten durch die längere Arbeitszeit am Aufzug schnell die Einsparungen bei der Einhausung.

Auf Privatgrundstücken oder in Innenstädten findet man hingegen häufig Unterfluraufzüge (Einbausituation 2).
Sie werden zum Beispiel als Auto- oder Müllaufzug, d. h. als versenkbare Autogarage oder für den Transport von Mülltonnen zwischen dem Straßenniveau und dem Keller, eingesetzt. Gründe sind beengte Platzverhältnisse (durch einen begeh- bzw. überfahrbaren Deckel kann das Grundstück an der oberen Haltestelle weiter genutzt werden) und eine nahezu nahtlose Integration in die Umgebung (der Deckel kann auf Wunsch auch mit einem Pflaster oder Ähnlichem belegt werden, sodass der Unterfluraufzug in Ruhestellung kaum sichtbar ist).

Der Totmannaufzug (Einbausituation 3) macht nur Sinn, wenn der Aufzug selten verwendet wird oder wenn der Bewegungsraum an der unteren Haltestelle möglichst erhalten bleiben soll:
Bei einer seltenen Nutzung kann sich die Einsparung der Einhausung rentieren. Der Totmannaufzug ist zudem eine gute Alternative, wenn er in der abgesenkten Position überfahrbar sein soll, um beispielsweise eine Durchfahrtsmöglichkeit zu wahren.

Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich unter folgender Telefonnummer: 05939/967 96 90 oder per Mail.



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