Welche Anforderungen muss ein Aufzugsschacht erfüllen?

In dem Artikel Wann kann auf eine Einhausung bei Aufzügen verzichtet werden? hatten wir uns bereits damit beschäftigt, ob ein Schacht überhaupt erforderlich ist und wann der Verzicht auf einzelne Einhausungselemente sinnvoll sein kann.
In diesem Artikel möchten wir uns nun genauer mit den Anforderungen an diesen Aufzugsschacht beschäftigen.
Grundsätzliche Anforderungen an den Schacht
Welche Bauweise für den Schacht auch immer gewählt wird. Die grundsätzlichen mechanischen und geometrischen Anforderungen zur Einhausung müssen immer erfüllt werden. Im Wesentlichen können diese auf vier Punkte zusammengefasst werden:
- Ausreichende Stabilität
- Lotrechtigkeit der Schachtwände
- Ebenheit der Schachtwände
- Maßhaltigkeit des Schachtes
Ausreichende Stabilität
Die Anforderungen an die Stabilität der Schachtwände unterscheidet sich stark, je nach verwendetem Aufzugstyp. Wird als Basis für den Güteraufzug ein Säulenheber eingesetzt, ist nicht mit größeren Krafteinwirkungen auf die Wände zu rechnen. Nur die jeweiligen Anschlusspunkte (d.h. z.B. die Aufnahmen für die Kippkräfte) müssen entsprechend stabil ausgeführt werden.
Anders sieht dies aus, wenn als Basis ein Scherenhubtisch eingesetzt wird. Da dieser nicht über eine solch enge Führung verfügt kann es durch eine ungleichmäßige Belastung oder durch den Be- und Entladevorgang selber zu einer leichten Schiefstellung der Plattform oder aber auch zu einem leichten Schwanken derselbigen kommen. Um etwaige negative Auswirkungen ausschließen zu können, bringen wir an unsere Plattformen Kunststoffführungen an, welche die maximale Bewegung der Plattform begrenzen. Die angrenzende Schachtwand muss daher stabil genug sein, um die Kräfte dieser Führungsarbeit aufnehmen zu können.
Lotrechtigkeit der Schachtwände
Auch wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte, möchten wir diesen Punkt explizit nochmals erwähnen. Insbesondere die Schachtwände bei einem Scherenhubtisch, wie auch an den Ladeseiten eines Säulenhebers sollten möglichst senkrecht ausgeführt werden.
Schließlich möchten wir nicht, dass der Abstand zur Ladekante an der unteren Haltestelle 10mm beträgt, aber an der oberen Haltestelle bereits 100mm.
Seitens der EN 1570-1 wird uns ein maximaler Abstand von 30mm zur Plattformkante vorgeschrieben, so dass das Toleranzfeld recht eng bemessen ist und die auf den Bau üblichen Toleranzen im Regelfall für einen Aufzugsschacht nicht ausreichen.
Ebenheit der Schachtwände
Auch dieser Punkt ist eigentlich selbsterklärend. Der Aufzugsschacht sollte nicht über größere Vorsprünge verfügen, an denen die Last hängen bleiben könnte. Zulässig sind Vorsprünge bis zu 5mm, darüber hinausgehende Vorsprünge sind mittels Abweiserbleche zu entschärfen.
Um sich diesen Aufwand zu sparen, macht es daher Sinn bereits in der Planung auf eine korrekte Ausführung des Aufzugsschachtes zu achten.
Maßhaltigkeit
Wenn wir bereits dabei sind Selbstverständlichkeiten für Aufzugsschächte abzuarbeiten, darf natürlich auch die Maßhaltigkeit derselbigen nicht fehlen. Ein Aufzug mit einer Plattformlänge von 2.000mm passt halt schlichtweg nicht in einen Schacht mit einem lichten Maß von 1.900mm.
Weniger offensichtlich als die lichte Schachtbreite und die -länge ist allerdings die Rechtwinkligkeit des Schachtes. Aus diesem Grund geben wir auf unseren Schachtzeichnungen immer ein zulässiges Diagonalmaß als Kontrollmaß an, so dass auch diese schnell überprüft werden kann.
Erweiterte Anforderungen
Leider hören die Anforderungen an einen Aufzugsschacht mit den mechanischen und geometrischen Anforderungen nicht auf. Welche weiteren Anforderungen erfüllt werden müssen unterscheidet sich allerdings vom genauen Einsatzort des Aufzuges:
Wasser im Aufzugsschacht
Unter diesem Oberthema möchten wir sowohl das Eindringen von Wasser in den Schacht, wie auch die Entsorgung desselbigen ansprechen.
Wird der Aufzug im Keller eingesetzt (z.B. wie bei einem Unterfluraufzug) und ist ein entsprechend hoher Grundwasserspiegel vorhanden, muss der Schacht im Regelfall als Wanne ausgeführt werden, d.h. die eigentlichen Schachtwände sind wasserdicht auszuführen.
Weiterhin kommt man mit dem Thema Wasser in Berührung, wenn der Schacht im Außenbereich liegt und Regenwasser oder Schmelzwasser in den Schacht gelangen können. In diesen Fällen ist auf eine ausreichende Entwässerung des Schachtes zu achten.
Im einfachsten Fall ist hierfür eine Sickergrube ausreichend, bei komplizierten Einbausituationen und behördlichen Auflagen (vgl. Ist ein ölfester Grubenanstrich notwendig?) kann auch eine Kombination aus Pumpe und Ölabscheider erforderlich werden.
Tipps zur Reduzierung der Wassermenge finden Sie übrigens im Artikel: Abdichtung eines Unterfluraufzuges.
Elektrik/Hydraulik im Aufzugsschacht
Gerade bei größeren Aufzugsanlagen empfehlen wir eine externe Aufstellung des Hydraulikaggregates und der Steuerung. Dies erleichtert die Zugänglichkeit im Falle einer Störung erheblich und führt so zu einer wesentlich kürzeren Stillstandszeit.
Ist die Entscheidung für eine externe Aufstellung der Antriebseinheit gefallen, muss das Hydrauliköl, wie auch die Leitungen für die Sensorik des Aufzuges vom Aufstellort des Aggregates bis zum Aufzug gelangen können, d.h. es ist ein entsprechendes Leerrohr erforderlich.
Auch bei einer internen Aufstellung ist mindestens ein Leerrohr erforderlich, schließlich benötigt der Aufzug eine elektrische Spannungsversorgung und auch die Leitungen zu den Bedienstellen müssen irgendwie verlegt werden können.
Wärmedämmung
Verbindet der Aufzugsschacht zwei unterschiedliche Temperaturbereiche (z.B. einen warmen Keller mit dem kalten Innenhof) ist auch auf eine passende Wärmedämmung des Schachtes und der Aufzugstüren zu achten. Schließlich möchte niemand unnötige Heizkosten bezahlen.
Da wir uns in diesem Artikel auf die wichtigsten Anforderungen an den Aufzugsschacht begrenzen wollen, soll es dies nun auch erst einmal gewesen sein. Selbstverständlich sollte vor einer entsprechenden Schachterstellung immer Rücksprache mit einem Architekten, Bauingenieur, o.ä. gehalten werden, um auch alle baurechtlichen Anforderungen an den Schacht berücksichtigen zu können.
Gerne stehen wir auch für Detailabstimmungen mit Ihren Architekten zur Verfügung, um sowohl die Anforderungen des Aufzuges, wie auch die Anforderungen aus baulicher Sicht bereits in der Planung berücksichtigen zu können.
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