Bauseitige Leistungen

- Fassung vom 26.11.2018 -

Sofern in dem Angebot, bzw. der Auftragsbestätigung nicht anders aufgeführt, müssen folgende Bauleistungen kundenseitig ausgeführt werden:

  1. Der Raum, in dem der Schaltschrank bzw. das Hydraulikaggregat aufgestellt wird, muss gegen Witterungseinflüsse geschützt, schnell und ungehindert erreichbar sein. Die Raumtemperatur muss sich innerhalb der Dokumentation genannten Grenzen bewegen (üblicherweise -10 bis +40 °C).
  2. Vor der Montage sind für die Leistung und Ströme geeignete Stromzuleitung gemäß IEC 60204/VDE 113 mit Überspannungsschutz und Absicherungen zum Aufstellungsort des Schaltschrankes zu verlegen. An der Übergabestelle zu unserer Steuerung muss eine CEE-Steckdose verbaut sein.
  3. Vor dem Schaltschrank und/oder Hydraulikaggregat sind mindestens 0,7 m Platz zu lassen. Dieser Bereich ist jederzeit freizuhalten.
  4. Die Anschlusskonstruktionen und die Grube müssen für die angegebenen Lasten ausgelegt sein.
  5. Es ist dafür zu sorgen, dass die Monteure ungehindert arbeiten können und einen geeigneten Platz zum Zwischenlagern der Bauteile in unmittelbarer Nähe der Montagestelle erhalten. Dieser Bereich muss mit dem Flurförderfahrzeug gut erreichbar und witterungsgeschützt sein.
  6. Beistellung eines geeigneten Flurförderfahrzeuges zur Entladung, Transport und Montage der Bauteile.
  7. Entsorgung der Verpackungsmaterialien und Restmaterialien.

Zusätzliche bauseitige Leistungen bei einer Montage in einen kundenseitigen Schacht und/oder einer kundenseitigen Grube:

  1. Erstellen des Schachts bzw. der Grube, inkl. aller erforderlichen Beton-, Maler-, Stemm-, Putz- und Rüstarbeiten nach unseren Angaben. Inklusive der Kernbohrungen.
  2. Der Schacht/die Grube muss maßgerecht, rechtwinkelig und lotrecht sein.
  3. Bei einem Schacht muss die Lotgenauigkeit +/- 1,0 cm über die gesamte Schachthöhe betragen.
  4. An der Schachtinnenseite sind Vorsprünge abzuschrägen. Vorsprünge oder Vertiefungen von mehr als 5mm sind nicht zulässig.
  5. Die Schachtzugänge müssen gemäß UVV gesichert werden.
  6. Die Montagearbeiten können erst begonnen werden, wenn der komplette Schacht/die Grube durchgetrocknet ist.
  7. Die Geschosshöhen (OKFF) müssen zum Montagebeginn eindeutig erkennbar sein.
  8. Verschließen der Anschlussfuge zwischen allen Türzargen und angrenzender Fahrschachtwänden, sowie den Kernlochbohrungen nach Montageende. Ausführung vollfugig und dicht mit Baustoffen der Klasse A nach DIN 4102-1.
  9. Die Grube muss mit einem sichtbaren 3-lagigen ölfesten Anstrich versehen sein, wenn dies von der jeweils gültigen Bauordnung gefordert wird.
  10. In der Grube ist eine Entwässerung vorzusehen, wenn Wasser in diese eindringen kann (z. B. Grund-, Schmelz- oder Regenwasser). Zudem ist ein leichtes Gefälle in Richtung der Entwässerung vorzusehen.
  11. In der Entwässerung ist ein Ölabscheider vorzusehen, wenn dies von der jeweils gültigen Bauordnung gefordert wird.