Ausfüllhilfe für die Baustellenfreigabe

Die Baustellenfreigabe ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle organisatorischen Fragen vor der Montage geklärt sind. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 05939 96796-90 oder per E-Mail an info@j-lifte.com.

Anlieferanschrift: Detaillierte Informationen für eine reibungslose Lieferung

Wie lautet die genaue Anlieferanschrift? Hier ist eine möglichst genaue Beschreibung der Anlieferanschrift hilfreich. Falls sich der Standort auf einem großen Firmengelände mit mehreren Einfahrten befindet, ist eine präzise Angabe sinnvoll. Zum Beispiel:

Mustermann GmbH 
Musterstraße 7 über Werktor 1
12345 Musterstadt

Transport der Hebebühne zum Montageort

Wie kann die Hebebühne zum Montageort transportiert werden? Was ist die engste Zugangsstelle? Insbesondere, wenn größere Bauteile im Rahmen der Montage innerhalb eines Gebäudes eingebracht werden müssen, sind die lichten Abmessungen der engsten Zugangsstelle von Bedeutung. Sollten weitere Besonderheiten beim Transport von der Abladestelle bis zum Montageort bestehen, ist es hilfreich, diese Informationen ebenfalls anzugeben. Zum Beispiel:

  • Engste Zugangsstelle: Hallentor mit einer lichten Breite von 3 m und einer lichten Höhe von 4 m.
  • Besonderheiten: Die Strecke von der Abladestelle zum Montageort ist nur mit einem geländegängigen Stapler befahrbar.
    Oder:
    Die Hebebühne muss mit einem Lastenaufzug transportiert werden (Kabinenabmessungen: xxx). 

Fotos von der Baustelle

Bitte senden Sie uns Fotos von der Baustelle. Um eine reibungslose Montage zu ermöglichen, ist es wichtig, dass wir die gesamte Wegstrecke von der LKW-Anlieferung bis zur Grube des Hubtisches/Güteraufzugs kennen. Folgende Fotos sind dabei besonders hilfreich:

  • Zufahrt zu Ihrem Grundstück
  • LKW-Entladeplatz
  • Weg vom Entladeplatz bis zum Montageort (insbesondere ein Foto von der engsten Zugangsstelle)
  • Übersichtsfoto vom Montageort
  • Detailfoto vom Montageort (z. B. ein Foto, auf dem das Leerrohr erkennbar ist)
  • Aufstellort des Aggregats (falls das Aggregat nicht im Hubtisch verbaut ist)

Überprüfung der Spannungsversorgung

Ist die Steckdose oder ein abschließbarer Hauptschalter gemäß Freigabezeichnung installiert worden? Bitte beachten Sie, dass für die Inbetriebnahme unserer Hubtische und Güteraufzüge eine Spannungsversorgung vorhanden sein muss. Im Regelfall handelt es sich hierbei um eine CEE-Steckdose im Bereich des Aggregats.

Notfalls kann die Installation der Steckdose auch nach Montageabschluss erfolgen, wenn für einen ersten Testbetrieb eine andere, passende Steckdose mit Hilfe eines Verlängerungskabels genutzt werden kann.

Überprüfung der Verankerungsmöglichkeiten am Aufstellort

Kann der Hubtisch/Güteraufzug problemlos angedübelt werden, d. h. gibt es keine Leitungen im Bereich des Aufstellorts? Damit der Hubtisch bzw. der Güteraufzug sicher funktioniert, ist eine solide Verankerung im Untergrund erforderlich. Dafür ist es wichtig, dass unterhalb der Aufstellfläche keine Leitungen verlaufen und der Beton bereits vollständig ausgehärtet ist.

Grubenmaße: Abgleich von Ist- und Soll-Maßen

Stimmen die Ist-Maße der Grube mit unseren Soll-Maßen überein? Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Grubenabmessungen aus unserer Werkplanung/Freigabezeichnung mit den tatsächlich vor Ort vorhandenen Maßen übereinstimmen. Bauübliche Toleranzen können durch uns ausgeglichen werden. Bei größeren Abweichungen ist jedoch eine Änderung der Grube oder des Schachts erforderlich. Um unnötige Kosten durch überflüssige Anfahrten und Transporte zu vermeiden, bitten wir um eine vorherige Mitteilung etwaiger Abweichungen.

Überprüfung der Leerrohre

Sind die Leerrohre gemäß Grubenzeichnung verlegt worden? Bitte beachten Sie, dass dieser Punkt nicht zwingend auf alle Arten von Aufzügen zutrifft. Zum Beispiel kann bei einem Güteraufzug, der auf einen Säulenheber basiert, in vielen Fällen auf ein in die Sohle verlegtes Leerrohr verzichtet werden.

Ob ein Leerrohr erforderlich ist, und wenn ja, wo dieses verlegt werden soll, entnehmen Sie bitte der zugesandten Freigabezeichnung/Werkplanung (siehe die Seite mit der Gruben- bzw. Schachtzeichnung).

Überprüfung und Beseitigung von Scherkanten

Wurden alle Scherkanten beseitigt? Durch die Einbausituation können neue Gefahrenstellen entstehen, die durch uns vorab nicht erkennbar waren.

Ein Beispiel ist ein Scherenhubtisch, dessen Plattform unmittelbar an einem Geländer einer angrenzenden Treppe vorbeifährt. Bei einer offenen Gestaltung des Geländers kann es zu Quetschgefahren zwischen der Hubtischplattform und den Geländersegmenten kommen.

Auch die Platzierung eines Verladehubtisches vor einer Laderampe ist nicht immer unproblematisch. Wenn die Verladerampe beispielsweise aus einer Trägerkonstruktion besteht, kann es zu Quetsch- und Scherstellen durch offene Trägerprofile kommen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beseitigung potenzieller Gefahrenquellen. Deshalb freuen wir uns über vorab geschickte Fotos von möglicherweise gefahrbringenden Bauteilen.

Ansprechpartner vor Ort: Reibungslose Koordination der Montage

Wer ist unser Ansprechpartner vor Ort? Jede Montage wird einfacher, wenn der genaue Ansprechpartner vor Ort bekannt ist. Hilfreich ist neben dem Namen des Mitarbeiters eine direkte Durchwahl oder Mobilfunknummer.

Anmeldung der Anlieferung

Muss die Anlieferung extra angemeldet werden? In der Regel koordinieren wir unsere Anlieferungen so, dass der Hubtisch oder Güteraufzug gleichzeitig mit unseren Mitarbeitern eintrifft, damit unsere Mitarbeiter die Ware in Empfang nehmen können.

In einigen Fällen ist eine flexible Anlieferung jedoch nicht möglich, da beispielsweise bestimmte Ladezeiträume eingehalten werden müssen. Falls bei Ihnen besondere Regelungen gelten, freuen wir uns über eine kurze Mitteilung Ihrer Anlieferbedingungen.

Anmeldung unserer Mitarbeiter

Müssen unsere Mitarbeiter für den Montagezeitraum bei Ihnen angemeldet werden? 

Ähnlich wie bei den Anlieferungen müssen auch unsere Mitarbeiter teilweise extra angemeldet werden. Selbstverständlich tauchen wir nicht unangekündigt bei Ihnen auf, sondern teilen Ihnen im Voraus mit, wie viele Personen an welchem Tag vor Ort sein werden.

Von Interesse ist hier vielmehr, ob Sie zusätzliche Angaben benötigen, beispielsweise die Vor- und Nachnamen für die Ausstellung von Baustellenpässen oder Ähnlichem (bitte unter Bemerkungen notieren).

Sicherheitsunterweisung auf der Baustelle

Wird eine baustellenspezifische Sicherheitsunterweisung durchgeführt? 

Natürlich führen wir bei unseren Mitarbeitern regelmäßig Sicherheitsunterweisungen durch. In einigen Fällen reicht jedoch eine allgemeine Unterweisung nicht aus und es ist eine Schulung über die baustellenspezifischen Gefährdungen erforderlich.

Bitte teilen Sie uns mit, ob bei Ihnen eine solche spezifische Sicherheitsunterweisung durchgeführt wird und ob unsere Mitarbeiter automatisch zu dieser angemeldet werden.

Flex- und Schweißarbeiten vor Ort

Ist das Durchführen von Flex- und Schweißarbeiten bei Ihnen vor Ort problemlos möglich?

In einigen Bereichen sind bestimmte Arbeiten, die z. B. zu einer Feinstaubbelastung führen können, nicht gestattet. Allerdings lassen sich solche Arbeiten nicht immer vermeiden. Aus diesem Grund möchten wir gerne im Voraus die entsprechende Genehmigung für solche Arbeiten bei Ihnen einholen. Zudem ist eine Mitteilung über die erforderlichen Voraussetzungen, um die entsprechenden Arbeiten durchführen zu dürfen, äußerst hilfreich.

Gibt es eine Brandmeldeanlage im Bereich der Montage?

Dieser Punkt knüpft an die vorhergehende Frage an. Insbesondere Schweißarbeiten können schnell zum Auslösen einer Brandmeldeanlage führen. Da wir lieber keinen Fehlalarm verursachen möchten, wissen wir eine entsprechende Mitteilung zu schätzen.

Bereitstellung notwendiger Hilfsmittel wie Gabelstapler oder Kran

Sind alle erforderlichen Hilfsmittel zum Montagezeitpunkt vorhanden (z. B. der notwendige Kran/Stapler)?

Je nach Vertrag liegt die Verantwortung für die Bereitstellung aller benötigten Hilfsmittel entweder bei Ihnen oder bei uns. Dazu zählen je nach Einbausituation beispielsweise Hubarbeitsbühnen, Krane und/oder Stapler. Ob Sie für die Bereitstellung zuständig sind, können Sie im Angebot oder der Auftragsbestätigung nachlesen.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, ein passendes Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, bitten wir um eine umgehende Rückmeldung. Wir werden dann ein entsprechendes Hilfsmittel anmieten. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen.

Erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Ist eine besondere persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich (z. B. eine Warnweste oder ein Bauhelm)?

Auch bei diesem Punkt müssen wir nicht über Selbstverständlichkeiten wie S3-Sicherheitsschuhe und Ähnliches sprechen. Vielleicht wird bei Ihnen jedoch eine besondere PSA vorausgesetzt, da beispielsweise auf dem gesamten Firmengelände eine Warnwestenpflicht gilt.

Falls spezifische Anforderungen bestehen, bitten wir um eine kurze Rückmeldung, damit wir unsere Mitarbeiter entsprechend ausstatten können.

Bereitstellung von Prüfgewichten: Sicherstellung der Testverfahren vor Ort

Jede unserer Hubeinrichtungen wird vorab bei uns im Werk getestet. Das Testverfahren beinhaltet auch einen Überlasttest mit mindestens 125 % Überlast.

Dennoch sind Sie herzlich dazu eingeladen, sich persönlich von den Fähigkeiten des Güteraufzugs oder Hubtisches nach vollbrachter Montage zu überzeugen. Für diesen Zweck ist es erforderlich, dass passende Prüfgewichte bei Ihnen vor Ort zur Verfügung stehen.