Welche Prüfungen sind bei einem Scherenhubtisch erforderlich?

Beim Kauf oder während des Betriebs eines Scherenhubtisches tauchen häufig wichtige Fragen auf: Welche Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben? Ist eine Abnahme durch DEKRA oder TÜV verpflichtend? Wer darf regelmäßige Wiederholungsprüfungen durchführen?
In diesem Artikel beantworten wir diese Fragen und liefern Ihnen wertvolle Informationen rund um Prüfungen und die sichere Nutzung eines Scherenhubtisches.
Ist eine externe Sachverständigenabnahme erforderlich?
Eine externe Abnahme durch Sachverständige wie den TÜV oder die DEKRA ist für Scherenhubtische in der Regel nicht vorgeschrieben. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn der Scherenhubtisch zu den Kategorien gehört, die im Anhang IV der Maschinenrichtlinie aufgeführt sind und als besonders gefährlich eingestuft werden. Für hydraulische Hubeinrichtungen sind insbesondere folgende Kategorien relevant:
- Hebebühnen für Fahrzeuge
- Hebebühnen zum Anheben von Personen oder von Personen und Gütern, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 3 Metern erreicht wird
Fällt die Hubeinrichtung in eine dieser Kategorien und gibt es keine harmonisierte Norm, die alle potenziellen Gefährdungen abdeckt, ist eine EG-Baumusterprüfung erforderlich.
In allen anderen Fällen bleibt die Abnahme durch einen externen Sachverständigen optional. Sie kann auf Wunsch vereinbart werden, ist jedoch nicht verpflichtend.
Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung
Wird ein Hubtisch im gewerblichen Umfeld genutzt, sind die Vorgaben des Arbeitsschutzes zu beachten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die die Anforderungen der europäischen Arbeitsmittelrichtlinie in deutsches Recht überführt. Diese Verordnung regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln, einschließlich Scherenhubtischen, und legt klare Anforderungen für deren Nutzung fest.
Wie häufig müssen Arbeitsmittel geprüft werden?
Noch vor der Inbetriebnahme eines neuen Scherenhubtisches ist der Arbeitgeber verpflichtet, erste Maßnahmen zu ergreifen. Zwar ist zu diesem Zeitpunkt noch keine Prüfung erforderlich, jedoch muss eine Gefährdungsbeurteilung für das neue Arbeitsmittel erstellt werden.
Auf Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt. Dazu gehören sowohl organisatorische als auch technische Maßnahmen, die dem Schutz der Mitarbeiter und umstehenden Personen dienen. Zudem legt die Gefährdungsbeurteilung fest, wie oft die Schutzmaßnahmen geprüft werden müssen.
Tipp
Besprechen Sie die Einbausituation und den Einsatzzweck frühzeitig mit dem Hubtischhersteller. Hersteller sind verpflichtet, vor der Konstruktion einer neuen Maschine eine Risikoanalyse zu erstellen. Werden alle sicherheitsrelevanten Details rechtzeitig mitgeteilt, können potenzielle Gefährdungen bereits in der Konstruktion berücksichtigt und passende Schutzkonzepte entwickelt werden.
Wer darf die Prüfungen durchführen?
Die Gefährdungsbeurteilung kann entweder durch eine befähigte Person oder vom Arbeitgeber selbst erstellt werden, sofern dieser über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt. Die Prüfung von Arbeitsmitteln hingegen darf ausschließlich von einer befähigten Person durchgeführt werden.
Eine befähigte Person zeichnet sich durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften aus. Sie verfügt über ausreichend Sachwissen, um diese Aufgaben fachgerecht und sicher auszuführen.
Prüfungen gemäß der EN 1570-1
Die EN 1570-1 ist die wichtigste Sicherheitsnorm für Scherenhubtische. Sie schreibt vor, dass alle sicherheitsrelevanten Anforderungen und Maßnahmen geprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass der Scherenhubtisch den vorgeschriebenen Standards entspricht. Die Prüfungen gemäß EN 1570-1 können je nach Art der Sicherheitsmaßnahme auf unterschiedliche Weise erfolgen:
- Inspektionen: Sichtkontrollen zur Identifikation von möglichen Mängeln oder Abnutzung an sicherheitskritischen Teilen.
- Funktionstests: Überprüfung der ordnungsgemäßen Arbeitsweise von Sicherheitseinrichtungen wie Not-Aus-Schaltern oder Fußschutzleisten.
- Messungen: Kontrolle spezifischer technischer Parameter, um sicherzustellen, dass die Maschine innerhalb der zulässigen Betriebsgrenzen arbeitet.
Vorprüfung
Die Vorprüfung findet in der Konstruktionsphase eines Hubtisches statt, also bevor das physische Produkt existiert. Ziel dieser Prüfung ist es festzustellen, ob der geplante Hubtisch die Anforderungen der aktuell gültigen EN 1570-1 erfüllt.
Für die Bewertung werden unter anderem folgende Dokumente herangezogen:
- Zeichnungen des Hubtisches
- Elektro- und Hydraulikschaltpläne
- Informationen zum Herstellungsprozess
- Bedienungsanleitung
- Individuelle Berechnungsunterlagen
Auf Basis dieser Unterlagen wird beispielsweise geprüft, ob die vorgegebenen Sicherheitsfaktoren für die Bauteilfestigkeit eingehalten wurden und alle notwendigen Sicherheitseinrichtungen berücksichtigt sind.
Bauprüfung
In dieser Phase ist zumindest der Stahlbau des Scherenhubtisches fertiggestellt. Es wird geprüft, ob der Hubtisch gemäß den zuvor erstellten Zeichnungen und technischen Unterlagen gefertigt wurde.
Abnahmeprüfung
Die Abnahmeprüfung eines Scherenhubtisches besteht aus drei Teilen: einer visuellen, praktischen und einer elektrischen Prüfung.
1. Visuelle Prüfung
Die visuelle Prüfung umfasst die Sichtkontrolle mechanischer Komponenten, der Schweißnähte und anderer sicherheitsrelevanter Teile. Es wird beispielsweise auch überprüft, ob alle notwendigen Kennzeichnungen vorhanden sind. Dazu zählen Warnhinweise, die maximale Tragfähigkeit und die korrekte Lastverteilung im Sichtbereich des Bedieners.
2. Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung stellt die Funktionstüchtigkeit aller sicherheitsrelevanten Systeme sicher. Es werden unter anderem Sicherheitseinrichtungen wie die Fußschutzschaltleiste und Stellteile der Bedienung kontrolliert. Darüber hinaus erfolgt ein Belastungstest und die Dichtigkeitsprüfung des Hydraulikkreislaufs.
3. Elektrische Prüfung
Abschließend erfolgt die elektrische Prüfung gemäß den Vorgaben der EN 60204-1. Hier werden alle anwendbaren Prüfungen durchgeführt, um die elektrische Sicherheit des Scherenhubtisches zu gewährleisten.
Endkontrolle vor der Inbetriebnahme
Wird der Scherenhubtisch erst am Einsatzort zusammengebaut, muss vor der Inbetriebnahme eine weitere Abnahmeprüfung erfolgen. Diese dient dazu, die korrekte Montage, die Funktionsfähigkeit und die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu kontrollieren.
Herstellerspezifische Vorgaben
Neben den zuvor genannten Prüfungen, die sich aus Richtlinien, Gesetzen und Normen ableiten, gelten auch herstellerspezifische Vorgaben.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die von uns empfohlenen Prüfungen, die zur Sicherstellung der Betriebssicherheit und Langlebigkeit Ihres Scherenhubtisches beitragen.
Tägliche Prüfungen
Der Scherenhubtisch sollte täglich einer Sichtprüfung unterzogen werden. Dabei liegt der Fokus auf der Erkennung von:
- Sichtbaren Beschädigungen
- Defekten
- Undichtigkeiten im Hydrauliksystem
Durch diese regelmäßigen Kontrollen können potenzielle Probleme frühzeitig identifiziert und behoben werden.
Monatliche Prüfungen
Zusätzlich zu den täglichen Sichtkontrollen sind monatlich folgende Prüfungen durchzuführen:
- Funktionstest der Sicherheitsvorkehrungen, wie der Fußschutzschaltleiste und des Not-Aus-Schalters
- Überprüfung von Kabeln und Steckverbindungen auf Beschädigungen
- Prüfung auf lockere Schrauben, Endschalter und Sensoren
- Kontrolle des Ölstands – beachten Sie dabei unbedingt die korrekte Position der Plattform
Jährliche Prüfungen
Einmal im Jahr sind alle Umwälzlager zu kontrollieren. Dies betrifft insbesondere:
- Festlager
- Loslager
- Verbindungslager
- Scherenlager
Zusätzlich können in der jeweiligen Dokumentation weitere auftragsspezifische Prüfanforderungen enthalten sein, die sich aus den individuellen Ausstattungsmerkmalen des Hubtisches ergeben.
Haben Sie noch Fragen?
Falls Sie Fragen zu den Prüfungen oder weiteren Aspekten rund um unsere Hubtische haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
📞 Telefon: +49 5939 96796-90
📧 E-Mail: info@j-lifte.com
Kommentare (4)
Peter Weingärtner
amfällt bei ihren Hubtischen die jährliche Prüfung in die DGUV 54 oder muss nach der DGUV 100-500 geprüft werden?
mit freundlichen grüßen Peter Weingärtner
Markus Janzen
ambei allgemeinen Scherenhubtischen erfolgt die Prüfung gem. der DGUV 100-500.
Mit freundlichem Gruß
Markus Janzen
Siegfried Tieke
amMarkus Janzen
amvielen Dank für Ihre Frage.
Eine bestimmte Maximalkraft ist im Bereich der Scherenhubtische für die Fußschutzschaltleiste nicht definiert, wobei eine Verletzung des Fußes selbstverständlich ausgeschlossen werden muss.
Wichtig ist, das die Fußschutzleiste nur die Senkbewegung des Scherenhubtisches blockieren darf, ein Heben muss weiterhin möglich sein.
Mit freundlichem Gruß
Markus Janzen