Einen Hubtisch als Güteraufzug verwenden

Inhaltsverzeichnis
Wieso sind Scherenhubtische, welche als vereinfachte Güteraufzüge eingesetzt werden, teurer als einfache Standardhubtische? Wieso kann man für diesen Einsatzfall nicht einfachen einen Hubtisch von der Stange einsetzen?
Berechtigte Fragen, gerade wenn man des Preisunterschied zwischen einem Standardhubtisch und vereinfachten Güteraufzügen betrachtet. Wieso und wodurch sich diese Hubtische unterscheiden, möchte ich in diesem Artikel kurz erläutern…
Gibt es Unterschiede in der anzuwendenden Norm?
Die kurze Antwort hierauf: Nein. Solange ein Scherenhubtisch nur zwei Haltestellen anfährt, gilt für Standardhubtische und vereinfachte Güteraufzüge die gleiche europäische Norm (die EN 1570-1). Erst wenn mehr als zwei Haltestellen angefahren werden oder wenn Personen mitfahren sollen, müssen andere Richtlinien und Normen angewendet werden.
Gleiche Norm, aber unterschiedliche Schutzmaßnahmen?
Trotz der gleichen anzuwendenden Norm gelten allerdings unterschiedliche erforderliche Sicherheitseinrichtungen. Die EN 1570-1 unterscheidet hier insgesamt acht verschiedene Szenarien. Einfluss auf die notwendigen Sicherheitseinrichtungen haben dabei folgende Größen:
- Gibt es mehr als eine Haltestelle?
- Befindet sich die Hebebühne in einem begrenzten Zugangsbereich?
- Kann die Bedienperson den Gefahrenbereich vollständig einsehen?
- Fahren Bedienpersonen mit auf der Plattform?
- Liegt die Hubhöhe bei mehr als 500mm bzw. mehr als 1,6 Metern?
- Fährt die Hebebühne im Totmann- oder Automatikbetrieb?
Beispiel 1: Ein Scherenhubtisch als Hubarbeitstisch
Als erstes Beispiel für notwendige Sicherheitseinrichtungen, haben wir uns für einen Hubarbeitstisch entschieden. Hubarbeitstische sind Scherenhubtische, welche in der Produktion für ein ergonomischeres Arbeiten eingesetzt werden. In der einfachsten Bauform ermöglichen sie ein Anheben und Absenken des Werkstückes, so dass der Mitarbeiter immer in der für ihn günstigen Höhe arbeiten kann.
Dementsprechend arbeitet der Werker direkt am Scherenhubtisch, womit auch sichergestellt ist, dass der Mitarbeiter den gesamten Gefahrenbereich während der Hub- und Senkbewegung im Blick hat. Des Weiteren fahren Hubarbeitstische immer nur im Totmannbetrieb, d.h. der Scherenhubtisch hebt und senkt nur solange, wie die entsprechende Taste an der Bedienung gedrückt wird. Sobald die Taste losgelassen wird, bleibt der Scherenhubtisch stehen.
Einbausituation nach der EN 1570-1
Betrachtet man den Hubarbeitstisch nun aus Sicht der acht Einbauszenarien der EN 1570-1 ergibt sich folgendes Bild für die möglichen Gefahren:
Gibt es mehr als eine Haltestelle?
Nein, der Hubarbeitstisch verfügt nur über eine feste Haltestelle, die komplett eingefahrene Position. Alle anderen Hubstellungen sind flexibel an den jeweiligen Mitarbeiter anpassbar, eine feste Übergabeposition gibt es aber nicht.
Befindet sich die Hebebühne in einem begrenzten Zugangsbereich?
Hubarbeitstische werden üblicherweise in der Produktion von Industriebetrieben eingesetzt, d.h. fremde Personen müssen sich zunächst Zugang zur Produktion verschaffen. Somit kann von einem begrenzten Zugangsbereich gesprochen werden.
Kann die Bedienperson den Gefahrenbereich vollständig einsehen?
Diese Frage haben wir bereits im Eingangstext beantwortet. Im Normalfall haben Hubarbeitstische die Größe einer Europalette, daher ist der gesamte Arbeitsbereich des Scherenhubtisches gut durch einen Mitarbeiter einsehbar. Sollte ein größerer Scherenhubtisch eingesetzt werden, ist auch der Einsatz eines zusätzlichen Freigabetasters für eine Zwei-Personen-Bedienung möglich.
Fahren Bedienpersonen mit auf der Plattform?
Hubarbeitstische sind nur zum Anheben von Werkstücken konzipiert, d.h. es werden keine Bedienpersonen mit angehoben.
Liegt die Hubhöhe bei mehr als 500mm bzw. mehr als 1,6 Metern?
Die Frage nach einer Hubhöhe größer als 500mm zielt auf eine mögliche Absturzgefahr von der Plattform oder von der oberen Haltestelle ab. Da weder eine Personenmitfahrt gestattet, noch eine obere Haltestelle vorhanden ist, erübrigt sich die Frage nach dem 500mm Nutzhub.
Die Frage nach einem Nutzhub von 1.600mm zielt unter anderem auf eine mögliche Gefahr des Unterlaufens des Scherenhubtisches ab. Im Normalfall hebt der Hubarbeitstisch auf eine Endhöhe von ca. 1.000-1.100mm, so dass hier keine zusätzliche Absicherung erforderlich ist. Bei höheren Nutzhüben ist gegebenenfalls ein Unterlaufschutz vorzusehen.
Fährt die Hebebühne im Totmann- oder Automatikbetrieb?
Wie bereits geschildert, fahren Hubarbeitstische im Totmannbetrieb um ein Halten in jeder Zwischenposition zu ermöglichen.
Was bedeutet dies für die Schutzmaßnahmen?
Aufgrund dieser Einbausituation gelten für Hubarbeitstische recht niedrige Anforderungen an die Schutzeinrichtungen. Neben einer entsprechenden mechanischen Auslegung, sind daher nur übliche Sicherheitseinrichtungen, wie eine Fußschutzschaltleiste, eine Rohrbruchsicherung, Wartungsstützen, sowie eine niedrige Steuerspannung erforderlich.
P.S.: Durch eine etwas abweichende Einbausituation können sich diese Anforderungen ändern (z.B. durch ein nebenstehendes, offenes Treppengeländer), so dass für jede Scherenhebebühne eine individuelle Risikobeurteilung erstellt werden muss.
Beispiel 2: Scherenhubtisch als vereinfachter Güteraufzug
Schauen wir uns nun im Gegensatz zum Hubarbeitstisch die Einbausituation eines klassischen vereinfachten Güteraufzuges an. Unter klassisch verstehen wir hierbei einen Aufzug, welcher nur für den Einsatz von Gütern zwischen zwei Etagen eingesetzt wird. Dies bedeutet, Bedienpersonen dürfen den Aufzug an den Haltestellen zwar betreten, eine Mitfahrt ist allerdings nicht gestattet. Das Anfahren der einzelnen Etagen erfolgt dabei mit Hilfe einer Automatiksteuerung, d.h. es muss nur die gewünschte Etage ausgewählt werden und der Hubtisch fährt selbstständig in die gewünschte Endlage.
Einbausituation nach der EN 1570-1
Gibt es mehr als eine Haltestelle?
Wie bereits erwähnt, gehen wir bei unserem vereinfachten Güteraufzug von zwei Haltestellen aus, damit immer noch die EN 1570-1 angewendet werden kann.
Befindet sich die Hebebühne in einem begrenzten Zugangsbereich?
Unsere vereinfachten Güteraufzüge werden üblicherweise in Produktionsbereichen oder Lagern von Industriebetrieben eingesetzt, daher kann hier genau wie bei den Hubarbeitstischen von einem begrenzten Zugangsbereich ausgegangen werden.
Kann die Bedienperson den Gefahrenbereich vollständig einsehen?
Für den Güteraufzug sehen wir sowohl an der oberen, wie auch an der unteren Haltestelle eine Bedienstelle vor. Somit ist es leider nicht mehr möglich den gesamten Gefahrenbereich einzusehen. Befindet sich der Bediener an der oberen Haltestelle ist es beispielsweise nicht möglich den Bereich unterhalb der Hubplattform einzusehen.
Fahren Bedienpersonen mit auf der Plattform?
Unsere Güteraufzüge sind für den reinen Warentransport ausgelegt, so dass eine Mitfahrt von Bedienpersonen nicht erlaubt ist.
Liegt die Hubhöhe bei mehr als 500mm bzw. mehr als 1,6 Metern?
Bei üblichen Aufzügen liegt die Förderhöhe bei mindestens 3 Metern.
Fährt die Hebebühne im Totmann- oder Automatikbetrieb?
Um eine möglichst bequeme Nutzung des Aufzuges zu ermöglichen, fährt der Aufzug im Automatikbetrieb. Schließlich möchte niemand während des gesamten Hub- und Senkvorgangs an der Bedienung gebunden sein.
Was bedeutet dies für die Schutzmaßnahmen?
Im Vergleich zu einem Hubarbeitstisch haben wir bei vereinfachten Güteraufzügen zwei wesentliche Gefährdungen, welche beseitigt werden müssen:
Zum einen könnte jemand von der oberen Haltestelle fallen. Daher ist an der oberen Haltestelle eine Einhausung erforderlich, auch muss die Zugangstür elektromechanisch gesichert werden. Schließlich sollte sich die obere Zugangstür nur öffnen lassen, wenn die Plattform in der oberen Position steht.
Aufgrund der möglichen Absturzgefahr werden an diese Sicherheitszuhaltung höhere steuerungstechnische Anforderungen gestellt. Beispielsweise erfolgt die Freischaltung einer Sicherheitszuhaltung über eine sichere (doppelte) Abfrage der oberen Endposition. Auch die Sicherheitszuhaltung an sich muss bestimmte technische Parameter erfüllen, die über die eigentliche Funktionserfüllung hinausgehen.
Auch an der unteren Haltestelle ist eine Einhausung erforderlich. Wie bereits geschildert, kann der Bediener von oben nicht erkennen, ob sich gerade jemand an der unteren Haltestelle befindet. Auch diese Einhausung muss über eine elektromechanisch gesicherte Zugangstür verfügen.
Bei unseren eigenen vereinfachten Güteraufzügen stellen wir zudem höhere Anforderungen an die hydraulischen Systeme, als dies seitens der Norm erforderlich wäre. So wird jeder vereinfachte Güteraufzug mit elektrischen Sperrventilen und Senkbremsventilen direkt am Zylinder ausgestattet. Die Verbindung erfolgt hierbei unmittelbar am Zylinderanschluss, ohne zwischengeschaltete Rohrsegmente oder Schläuche. Hierdurch ist selbst bei kleinen Leckagen oder einem kompletten Schlauchabriss die Herstellung eines sicheren Betriebszustandes möglich (vgl. Artikel Sicherheit durch Hyddraulikventile).
Weiterhin verursacht die zweite feste Haltestelle ein weiteres Sicherheitsproblem. Schließlich könnte der Scherenhubtisch an dieser Position überladen werden. Bei normalen hydraulischen Hubtischen kann eine solche Überladung nicht festgestellt werden, da diese oftmals nur über ein Druckbegrenzungsventil verfügen, aber keinen Drucksensor. Daher ist hier eine zusätzliche Erfassung des aktuellen Betriebsdruckes und ein Vergleich mit dem Solldruck erforderlich. Tritt eine entsprechende Überladung auf, darf ein Verfahren des Aufzuges selbstverständlich nicht mehr möglich sein.
Fazit
Gerade der Vergleich zwischen einem Hubarbeitstisch und einen vereinfachten Güteraufzug zeigt, dass Hubtisch nicht gleich Hubtisch ist. Vielmehr muss für jede Einbausituation ein Abgleich mit den gültigen Normen erfolgen. Je nach vorhandener Gefährdung sind somit auch andere Sicherheitseinrichtungen vorzusehen.
Vergleicht man nun einen Standardhubtisch von der Stange mit einem Scherenhubtisch, welcher für den Gütertransport zwischen mehreren Ebenen vorgesehen ist, lassen sich auch die Unterschiede in der Ausrüstung und damit im Preis erklären. So führen die zusätzliche Einzäunung, die elektromechanische Absicherung der Zugangstüren, sowie die gestiegenen Forderungen an die Steuerung zu höheren Kosten.
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