Wie steil darf meine Rampe werden?
Eine einfache Frage auf die es leider mal wieder keine pauschale Antwort gibt. Je nachdem wofür Sie Ihre Rampe auslegen möchten, variiert die maximale Rampensteigung von 5% bis 15%. Wäre für ein Auto eine Rampenlänge von 5 Metern ausreichend, so würde bei gleichem Höhenunterschied für einen Elektrohubwagen dementsprechend bereits 15 Metern benötigt werden. Daher kümmern wir uns um diese Frage nun mal im Detail…
Wie wird die Steigung der Rampe berechnet?
Damit Sie berechnen können, welche Rampenlänge für die verschiedenen Anwendungsfälle notwendig ist, müssen Sie selbstverständlich wissen, wie die Steigung berechnet werden kann. Glücklicherweise lässt sich die Steigung sehr einfach ausrechnen:
Steigung in Prozent = vertikaler Höhenunterschied / horizontale Strecke * 100%
Bei einer Rampenlänge von 5 Metern und einem Höhenunterschied von 30 Centimetern liegt dementsprechend eine Steigung von 6% vor.
Maximale Steigung für Rollstühle und Rollatoren
Für den Fall, dass Sie einen barrierefreien Zugang schaffen möchten, sind zwei Fälle zu unterscheiden: Befindet sich der Zugang im privaten Bereich oder im öffentlichen Raum?
Öffentlicher Raum
Im öffentlichen Raum ist für barrierefreie Zugänge eine maximale Steigung von 6% zulässig. Zudem ist darauf zu achten, dass spätestens nach 6 Metern ein Zwischenpodest vorgesehen wird, um den Rollstuhlfahrer eine Gelegenheit zur Erholungen zu geben.
Übliche Treppenstufen in Deutschland verfügen über eine Stufenhöhe von ca. 185mm, d.h. bei einer Steigung von 6% ist je Treppenstufe eine Rampenlänge von etwas mehr als 3 Metern vorzusehen. Möchten Sie eine Höhenunterschied von mehr als zwei Stufen überwinden, ist daher im Regelfall ein Zwischenpodest vorzusehen.
Im Privatbereich
Auf privatem Grund sind die Vorgaben bezüglich der maximalen Steigung bei weitem nicht so streng. Allerdings zeigt sich, dass die empfohlenen Maximalsteigungen im öffentlichen Bereich ihre Berechtigung haben und daher nach Möglichkeit nicht überschritten werden sollten. Für den Privatbereich bestehen darüber hinaus folgende Empfehlungen:
Anwendungsgebiet | Max. Steigung | Rampenlänge für eine Stufe |
---|---|---|
Selbstfahrer im Rollstuhl | 6% | Ca. 3 m |
Selbstfahrer mit Rollator | 10% | Ca. 1,85 m |
Rollstuhl mit Hilfsperson | 15% | Ca. 1,25 m |
Rollstuhl mit starker Hilfsperson | 20% | Ca. 93 cm |
Bereits an diesen Empfehlungen wird deutlich, welchen Raum eine praktisch nutzbare Rampe aufweist und wieso selbst ein einfacher Treppenaufgang mit 3 Stufen oftmals eher durch einen Scherenhubtisch, als durch eine 9m-lange Rampe erschlossen wird.
Maximale Steigungen für Hubwagen und Stapler
Kleiner Hinweis vorab: Die maximale Steigung für Handhubwagen, Elektrohochhubwagen und Stapler mit Fahrersitz beruhen hier auf unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Fertigung von Güteraufzügen.
Verbindliche Zusagen bezüglich der maximal erlaubten Steigung kann Ihnen nur die Betriebsanleitung Ihres Flurfördergerätes liefern, da für eine pauschale Aussage die Vielzahl an verschiedenen Geräten zu groß ist.
Flurfördergerät | Maximale Steigung |
---|---|
Handhubwagen | 8% |
Elektrohochhubwagen | 5% |
Stapler mit Fahrersitz | 12,5% |
Auf den ersten Blick verwundert es, dass die maximale Steigung bei Handhubwagen höher ist als bei einem angetriebenen Elektrohochhubwagen. Dies lässt sich allerdings leicht durch die Bauweise erklären, so ist nicht die Kraft während der Fahrtbewegung das Problem, sondern die fehlende Bodenfreiheit. Gerade Elektrohochhubwagen verfügen im Regelfall über eine sehr niedrige Bodenfreiheit und setzen daher schnell auf. Bei sehr langen Rampen wäre dementsprechend auch eine höhere Steigung umsetzbar, wenn Beginn und Ende der Rampe flacher ausgeführt werden.
Da Hubwagen und Stapler nur selten eingesetzt werden, um einfache Treppenstufen zu überwinden, haben wir uns für die Berechnung der Rampenlänge hier alltagstauglichere Beispiele rausgesucht:
Anwendungsbeispiele | Minimale Rampenlänge |
---|---|
Auffahrkeil eines Flachhubtisches (Höhe ca. 100mm) | Handhubwagen: ca. 1,25 m Elektrohochhubwagen: ca. 2 m Gabelstapler: ca. 0,8 m |
Auffahrrampe bei einem Güteraufzug (Höhe ca. 120mm) | Handhubwagen: ca. 1,5 m Elektrohochhubwagen: ca. 2,4 m Gabelstapler: ca. 1 m |
Rampe für eine fest installierte Verladerampe (Höhe ca. 1.100mm) | Handhubwagen: ca. 14 m Elektrohochhubwagen: ca. 22 m Gabelstapler: ca. 9 m |
Rampe zur LKW-Be- und Entladung (Höhe ca. 1.400mm) | Handhubwagen: ca. 17,5 m Elektrohochhubwagen: ca. 28 m Gabelstapler: ca. 11 m |
Maximale Steigung für Autos
In unserem Arbeitsalltag haben wir selbstverständlich nicht nur mit Rollstühlen und Handhubwagen zu tun. Regelmäßig werden unsere Produkte auch für Autos eingesetzt, sei es um diese in den Keller zu transportieren, in einem Autohaus über mehrere Etagen zu bewegen oder als im Boden versenkte Garage.
Um etwaig hierfür notwendige Rampen zu dimensionieren, orientieren wir uns an der niedersächsischen Garagenvorordnung. Diese sieht (vereinfacht) folgende Steigungen für Autos vor:
Anwendungsgebiet | Maximale Steigung |
---|---|
Garageneinfahrt im privaten Bereich | 15% |
Rampen, welche in den öffentlichen Bereich münden | 10% |
Da Sie mit Ihrem Auto vermutlich keine LKW-Ladefläche befahren möchten, haben wir uns hier für das realistischere Beispiel entschieden, dass Sie Ihr Fahrzeug im Keller parken möchten. Die durchschnittliche Raumhöhe liegt hier zumeist bei ca. 2,4m und die Sohlendicke bei ca. 0,25m:
Anwendungsgebiet | Minimale Rampenlänge |
---|---|
Rampe im privaten Bereich | Ca. 17,5 m |
Übergang zum öffentlichen Bereich | Ca. 26,5 m |
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