Brandschutz und Maschinenrichtlinie bei Güteraufzügen

Bei der Planung und Ausführung von Güteraufzügen treffen Bauordnungsrecht und Maschinenrichtlinie unmittelbar aufeinander. Beide Regelwerke verfolgen unterschiedliche Schutzziele – insbesondere im Bereich der Zugangstüren zum Aufzug.

Während das Bauordnungsrecht vor allem den Brandschutz von Gebäuden regelt, fordert die Maschinenrichtlinie die funktionale Sicherheit der Aufzugsanlage. Dadurch entstehen in der Praxis häufig Anforderungen, die sich mit Standardlösungen nur schwer umsetzen lassen.

Normen und Regelwerke im Spannungsfeld

Die beschriebenen Anforderungen ergeben sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Normen und Richtlinien – in der praktischen Umsetzung können dabei Zielkonflikte entstehen.

Zu den Regelwerken zählen unter anderem:

  • Landesbauordnungen (LBO)
  • Musterbauordnung (MBO)
  • EN 13501 – Klassifizierung von Bauprodukten und Bauteilen hinsichtlich ihres Brandverhaltens
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • EN ISO 13849-1 – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen (Performance Level)

Je nach Bundesland, Gebäudeart und Nutzungsschwerpunkt können die Anforderungen unterschiedlich gewichtet werden, sodass häufig individuelle Lösungen erforderlich werden.

Brandschutz bei Güteraufzügen

Verbindung von Brandabschnitten

Ein Güteraufzug verbindet häufig mehrere baulich voneinander getrennte Bereiche eines Gebäudes. Dadurch entstehen Verbindungen zwischen unterschiedlichen Brandabschnitten, die brandschutztechnisch berücksichtigt werden müssen.

In der Regel wird der Aufzugsschacht einem definierten Brandabschnitt zugeordnet. Öffnungen zu angrenzenden Brandabschnitten sind entsprechend zu sichern. Zum Einsatz kommen dabei beispielsweise feuerhemmende oder feuerbeständige Abschlüsse wie T90-Brandschutztüren.

Konsequenz für die Zugangstüren

Die Zugangstüren an den Haltestellen übernehmen somit eine zentrale brandschutztechnische Funktion. Bereits kleinere Änderungen – etwa durch zusätzliche Anbauteile – können die bauaufsichtliche Zulassung beeinflussen oder im ungünstigsten Fall zum Erlöschen der Zulassung führen.

Sicherheitstechnik aus Sicht der Maschinenrichtlinie

Anforderungen an Zugangstüren

Aus Sicht der Maschinenrichtlinie gelten Güteraufzüge als Maschinen. Daraus ergeben sich unter anderem folgende Anforderungen an die Zugangstüren:

  • Zugangstüren müssen sicher verriegelt sein, solange eine Gefährdung besteht.
  • Die Verriegelung ist elektromechanisch zu überwachen.
  • Die Sicherheitsfunktion muss ein definiertes Performance Level (PL) gemäß EN ISO 13849-1 erreichen.

Typische Komponenten

Entsprechende Sicherheitszuhaltungen und Verriegelungssysteme werden von verschiedenen Herstellern angeboten, beispielsweise:

  • Schmersal
  • Bernstein
  • Euchner

Diese Komponenten sind für die Maschinensicherheit ausgelegt, verfügen jedoch nicht automatisch über eine Zulassung für geprüfte Brandschutztüren.

Der technische und rechtliche Konflikt

In der Praxis entsteht häufig ein grundlegender Zielkonflikt zwischen Brandschutz und Maschinensicherheit.

Serienmäßige Türschlösser von Brandschutztürherstellern erfüllen in vielen Fällen nicht die sicherheitstechnischen Anforderungen, beispielsweise hinsichtlich des geforderten Performance Levels (PL). Umgekehrt kann die Nachrüstung zusätzlicher Sicherheitsverriegelungen an einer Brandschutztür dazu führen, dass die bauaufsichtliche Zulassung der Brandschutztür beeinflusst wird oder erlischt.

Mit Standardlösungen lassen sich die Anforderungen aus Brandschutz und Maschinenrichtlinie daher häufig nicht gleichzeitig erfüllen. Die Folge sind individuelle Sonderkonstruktionen, ein erhöhter Abstimmungsaufwand zwischen den Beteiligten sowie mögliche Verzögerungen bei Prüfung und Abnahme.

Lösungsmöglichkeiten in der Praxis

Um die unterschiedlichen Anforderungen gleichzeitig erfüllen zu können, haben sich in der Praxis unterschiedliche Lösungsansätze etabliert.

Lösung 1: Spezialtüren

Eine Möglichkeit besteht im Einsatz speziell entwickelter Türen, die sowohl brandschutztechnisch als auch sicherheitstechnisch geprüft und zugelassen sind.

Lösung 2: Der Vorraum als Planungskonzept

Grundidee: Entkopplung der Schutzziele
Ein Vorraum zwischen Gebäude und Aufzugsschacht ermöglicht eine klare funktionale Trennung zwischen Brandschutz und Maschinensicherheit.

Dabei wird der Vorraum dem Brandabschnitt des Aufzugsschachtes zugeordnet. Dadurch entstehen zwei eindeutig definierte Türsituationen mit unterschiedlichen Aufgaben.

Tür zum Aufzugsschacht
Die Tür zum Aufzugsschacht wird als Aufzugstür ausgeführt und mit einer sicherheitstechnischen Zuhaltung gemäß Maschinenrichtlinie ausgestattet. Dadurch lässt sich das geforderte Performance Level nach EN ISO 13849-1 zuverlässig realisieren.

Tür zum Gebäude
Die Tür zum Gebäude übernimmt die brandschutztechnische Funktion. Sie kann als klassische Brandschutztür ohne zusätzliche maschinenspezifische Verriegelung ausgeführt werden. Dadurch bleibt die bauaufsichtliche Zulassung der Tür unberührt.

Vorteile des Vorraums

  • Klare Trennung der Schutzziele
  • Rechtssichere Lösung
  • Einsatz standardisierter Komponenten
  • Geringerer Abstimmungsaufwand mit Türherstellern
  • Kostenvorteile gegenüber Sonderlösungen
  • Hohe Akzeptanz bei Prüfern, Sachverständigen und Behörden

Nachteile und Einschränkungen

  • Zusätzlicher Platzbedarf an den Haltestellen
  • Höherer Planungsaufwand in frühen Projektphasen
  • Nicht in jedem Bestandsgebäude umsetzbar

Fazit

Gerade bei komplexen Gebäudeanforderungen kann das Vorraumkonzept dazu beitragen, technische, rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen in Einklang zu bringen.

Es handelt sich dabei um ein bewährtes und etabliertes Planungskonzept für Güteraufzüge in brandschutzrelevanten Gebäuden. Durch die klare Trennung von Bauordnungsrecht und Maschinenrichtlinie lassen sich Zielkonflikte vermeiden, Abstimmungsprozesse vereinfachen und wirtschaftliche Vorteile erzielen.

Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt maßgeblich von Gebäudeart, Nutzung und den verfügbaren Platzverhältnissen ab. In vielen Projekten bietet das Vorraumkonzept jedoch deutliche Vorteile hinsichtlich Planungssicherheit und Umsetzbarkeit.


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