A frequently asked question when purchasing our lifts is: Is an annual inspection by TÜV or DEKRA required?
The answer is: No. An inspection by an external expert is possible, but not mandatory for our lifts.
Why is that? Learn more in the following article.
What is the basis for the inspection requirement?
The inspection requirement for elevators is derived from the Product Safety Act, the Industrial Safety Regulation and the Elevator Directive.
For installations requiring monitoring, the following regulations apply:
- Main inspection every two years: Every two years, a comprehensive main inspection must be carried out by DEKRA, TÜV or another accredited inspection body. During this inspection, safety features, ride behavior and other relevant functions are checked.
- Interim inspection once a year: In addition to the main inspections, an annual interim inspection is required, focusing on testing the safety features and emergency systems.
The completed inspections must be indicated by a clearly visible inspection sticker, so that users can quickly see whether the required inspection intervals have been adhered to.
Which elevators need to be inspected?
According to the Industrial Safety Regulation, all elevators used for transporting people are considered installations requiring monitoring.
Exempt from this are stairlifts and lifting platforms for people with disabilities. Due to their design, they are not classified as elevators and therefore do not fall under the category of installations requiring monitoring. However, this only applies to a lifting height of less than 3 meters – beyond this, even lifting platforms for people with disabilities and stairlifts are subject to inspection requirements
One might think: A goods lift is used solely for transporting goods, so it is not subject to the inspection requirement. This is not the case. A look at the Elevator Directive – currently the Elevator Directive 2014/33/EU of the European Parliament – clarifies that any elevator meeting one of the following criteria is subject to inspection:
The elevator is used for:
- the transport of persons or
- the combined transport of persons and goods or
- the exclusive transport of goods.
This would therefore cover all types of elevators! Generally, every elevator is initially considered an installation requiring monitoring. However, the directive lists a few exceptions:
- elevators with a maximum speed of 0.15 m/s;
- construction site elevators;
- cable cars;
- special elevators for the military sector or public safety;
- elevating work platforms;
- mine elevators;
- theater stage lifts;
- etc.
Why does this inspection requirement not apply to our goods lifts?
Our goods lifts are exempt from the Lift Directive because they always operate at a speed of less than 0.15 m/s. As a result, they are not classified as installations requiring supervision. Therefore, regular inspections do not need to be carried out by external inspection organizations such as TÜV or DEKRA.
Do our goods lifts not need to be inspected at all?
Even though an annual inspection by an approved inspection agency such as TÜV or DEKRA is not mandatory, this does not mean that no inspections are required at all.
If our goods lift is used in a commercial environment, it must be treated like any other work equipment. This means that at least the inspections in accordance with Accident Prevention Regulations and the Industrial Safety Regulation must be carried out annually.
Additionally, each lift table manufacturer specifies certain inspection cycles for their machinery and installations. You can find our guidelines for scissor lift tables, for example, in the article Maintenance work on scissor lift tables.
These inspections do not need to be carried out by TÜV or DEKRA, but can be performed by any qualified person. To save costs, you can also combine the necessary inspection and maintenance work. Upon request, we are happy to offer this service for the installations we manufacture.
If you have any questions, we look forward to hearing from you.
? Phone: +49 5939 96796-90
? E-mail: info@j-lifte.com

Comments (14)
Jens Eitz
at 06.12.2021Gruß,
oder Sie erklären mir den Unterschied.
Markus Janzen
at 06.12.2021in dem Artikel wird erwähnt, dass alle zwei Jahre eine Hauptprüfung durchgeführt werden muss und in den Zwischenjahren eine Zwischenprüfung. Wie Sie richtig erkannt haben, bedeutet dies, dass bei (bestimmten) Aufzugstypen jedes Jahr eine Prüfung durchgeführt werden muss. Entfernt vergleichbar ist dies ggf. mit der Inspektion eines Autos. Auch hier müssen Sie jedes Jahr zur Inspektion, allerdings ist nicht in jedem Jahr eine große Inspektion erforderlich.
Wenn Sie sich nur auf den Einleitungstext und den ersten Abschnitt beziehen, empfehle ich die Lektüre des gesamten Artikels. Wenn Sie den Abschnitt "Wieso müssen unsere Güteraufzüge nicht geprüft werden?" lesen, erhalten Sie die Antwort, wieso eine solche Prüfung bei dem von uns vertriebenen Aufzugstypen nicht erforderlich ist (Kurzform: Sie fallen nicht unter die Aufzugsrichtlinie, erläutert wird dies in dem Abschnitt "Welche Aufzüge müssen geprüft werden?").
Mit freundlichem Gruß
Markus Janzen
Jannick Göppert
at 14.02.2022können Sie mir sagen, wo ich die Ausnahme zur Prüfung für Aufzüge finde, die langsamer als 0,15 m/s sind?
Vielen Dank.
Markus Janzen
at 15.02.2022leider lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten.
Vielmehr müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein:
1. Der entsprechende Aufzug darf nicht unter die Aufzugsrichtlinie fallen
Jeder Aufzug, welcher entweder eine Geschwindigkeit von mehr als 0,15 m/s aufweist oder bei dem Personen mitfahren, fällt unter die Aufzugsrichtlinie. Sollte der von Ihnen eingesetzte Aufzug neben der geringen Geschwindigkeit auch keine Personenmitfahrt ermöglichen, besteht die Möglichkeit, dass die Aufzugsrichtlinie nicht angewendet werden muss. Im Detail sind hier allerdings die Voraussetzungen der Aufzugsrichtlinie zu prüfen.
2. Die anzuwendende Norm/Richtlinie schreibt eine entsprechende Prüfung nicht vor
Wurde festgestellt, dass die Aufzugsrichtlinie nicht anzuwenden ist, muss nun ermittelt werden, welche andere Richtlinie oder harmonisierte Norm anzuwenden ist, da sich auch aus anderen Vorschriften eine etwaige Prüflicht ergeben könnte.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft, wenn auch die Klärung weiter Arbeitsschritte Ihrerseits erfordert.
Mit freundlichem Gruß
Markus Janzen
Stefan Oswald
at 29.06.2023der Aufzug in unserem 5-stöckigem Wohngebäude wird seit vielen Wochen modernisiert. Während dieser Modernisierung kann der Aufzug auch nicht benutzt werden. Meine Frage wäre nun, ob nach Abschluss dieser Modernisierung und vor Inbetriebnahme durch die Wohnmieter eine Betriebsprüfung durch die Dekra oder den TüV durchgeführt werden müssen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Oswald
Markus Janzen
at 04.07.2023Ja, normalerweise muss nach Abschluss einer Modernisierung eines Aufzugs und vor der Inbetriebnahme eine sicherheitstechnische Überprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung stellt sicher, dass der modernisierte Aufzug sicher und nach den neuesten technischen Standards funktioniert.
In Deutschland sind Organisationen wie der TÜV (Technischer Überwachungsverein) oder die DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungsverein) zuständig für die Durchführung dieser Prüfungen. Sie stellen nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung eine Bescheinigung aus, die bestätigt, dass der Aufzug den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht und für den Betrieb freigegeben ist.
Mit freundlichem Gruß
Markus Janzen
Birgit Wulf
at 06.12.2023Markus Janzen
at 07.12.2023vielen Dank für Ihre Nachricht.
Aufgrund der Personenmitfahrt wird dieser Aufzug trotz der geringen Fördergeschwindigkeit unter die Aufzugsrichtlinie fallen, dementsprechend zählt er zu den überwachungsbedürftigen Anlagen und muss jährlich von einem externen Sachverständigen geprüft werden.
Mit freundlichem Gruß
Markus Janzen
Krey
at 13.03.2025Markus Janzen
at 13.03.2025vorsorglich möchte ich mitteilen, dass wir keine Rechtsberatung durchführen können.
Sollte Ihr Aufzug entweder eine Geschwindigkeit von 150mm/s überschreiten oder eine Personenbeförderung zulassen, fällt dieser unter die Aufzugsrichtlinie. In diesem Fall muss auch ein nicht verwendeter, aber nicht offiziell stillgelegter Aufzug weiterhin regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden.
Sie könnten Ihren Aufzug offiziell stilllegen lassen, müssten nach der Inbetriebnahme allerdings dann wiederum eine erweiterte Inbetriebnahmeprüfung durchführen.
Mit freundlichem Gruß
Markus Janzen
Jürgen Schröder
at 21.03.2025Ich freue mich auf eine Feedback.
Vielen Dank.
LG
Markus Janzen
at 25.03.2025vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie immer vorab, wir können keine Rechtsberatung anbieten.
Meiner Einschätzung nach ist es unerheblich, dass sich der Aufzug in einem Privathaus befindet. Da mit diesem Personen befördert werden, fällt dieser unter die Aufzugsrichtlinie und muss dementsprechend regelmäßig vom TÜV oder einem anderen Überwachungsverein geprüft werden.
Mit freundlichem Gruß
Markus Janzen
Bernd Weiss
at 28.05.2025Markus Janzen
at 30.05.2025vielen Dank für Ihre Nachricht.
Grundsätzlich liegen Sie bezüglich Ihrer Einschätzung richtig. Beachten Sie allerdings, dass sich eine Prüfpflicht wieder ergeben kann, wenn Beschäftigte Zugang zu Ihrem Aufzug haben (z.B. wenn Sie einen Handwerker oder eine Reinigungskraft beschäftigen). Darüber hinaus kann sich eine Prüfpflicht ggf. auch aus der bei Ihnen gültigen Landesbauordnung ergeben. Zudem besteht als weitere Quelle einer faktischen Prüfpflicht die Verkehrssicherungspflicht gemäß BGB (wobei dies nicht zwingend eine Prüfung durch einen externen Sachverständigen einschließt).
In diesem Kontext möchte ich erwähnen, dass wir keine juristische Fachberatung anbieten (und keine Aufzüge herstellen, welche eine Prüfpflicht erforderlich machen könnten). Dementsprechend ist im Zweifelsfall ein entsprechender juristischer Rat einzuholen.
Mit freundlichem Gruß
Markus Janzen