Die obere Haltestelle richtig absichern
So planen Sie die Einhausung von Hubtisch und Güteraufzug
Inhaltsverzeichnis
Ein Hubtisch oder Güteraufzug, der durch eine Deckenöffnung zwischen zwei Ebenen fördert, ist schnell geplant. Die obere Haltestelle wird dabei oft vergessen. Im Bauplan steht ein Loch in der Decke, die Plattform fährt hinauf, fertig. In der Praxis zeigt sich dann bei der Montage: Es fehlt die Umwehrung, die Tür schlägt in den Fahrbereich, der Fertigfußboden passt nicht zur Förderhöhe oder es gibt keine Leitung für die Türverriegelung.
Dieser Artikel zeigt Ihnen, warum die Einhausung an der oberen Haltestelle so wichtig ist, was die Normen verlangen und wie Sie Planungsfehler vermeiden.
Wozu dient die Einhausung an der oberen Haltestelle?
Steht die Plattform unten, ist oben eine offene Kante. Wer dort steht, kann in den Fahrbereich stürzen. Dasselbe gilt für Rollwagen, Paletten oder Kartons. Die Einhausung an der oberen Haltestelle hat deshalb drei Aufgaben:
- Absturz verhindern: Personen und Güter dürfen nicht in den Fahrbereich fallen, solange die Plattform nicht oben steht.
- Quetsch- und Scherstellen vermeiden: Zwischen fahrender Plattform und festen Bauteilen dürfen keine gefährlichen Engstellen entstehen.
- Zugang steuern: Der Zugang zur Plattform darf sich nur öffnen lassen, wenn die Plattform sicher an der Haltestelle steht.
Was verlangen die Normen?
Für Hubtische gilt die DIN EN 1570-1:2024. Sie erfasst Hubtische mit bis zu zwei festen Haltestellen. Für Hubtische, die Güter zu mehr als zwei Haltestellen eines Gebäudes befördern, gilt die DIN EN 1570-2. Rechtlicher Rahmen ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Die wichtigsten Anforderungen der DIN EN 1570-1 an die obere Haltestelle:
- Ab 0,5 m Absturzhöhe ist eine Sicherung Pflicht. An einer oberen festen Haltestelle mit mehr als 0,5 m Absturzgefahr sind Geländer, Abschirmungen und gesicherte Öffnungen vorgeschrieben.
- Mindesthöhe 1.100 mm. Schutzeinrichtungen gegen Absturz müssen mindestens 1.100 mm hoch sein. Stufen oder Sockel, auf die sich jemand stellen kann, gelten dabei als Boden.
- Keine Ketten oder Seile. Flexible Elemente wie Ketten oder Seile sind als Absturzsicherung nicht zulässig.
- Keine Lücke zur Plattform. Niemand darf auf der falschen Seite der Absperrung stehen können.
- Türen verriegelt, nicht in den Fahrbereich öffnend. Türen an Haltestellen brauchen eine verriegelte Schutzeinrichtung mit Zuhaltung. Türen, die in die Fahrzone aufschlagen, sind an der Haltestelle unzulässig.
- Fahren nur bei geschlossenem Zugang. Die Plattform darf sich nur bewegen, wenn alle Öffnungen geschlossen und elektrisch verriegelt sind. Umgekehrt darf sich die Tür nicht öffnen lassen, wenn die Plattform nicht an der Haltestelle steht.
- Öffentlicher Bereich: strengere Regeln. Wo Kinder oder ungeschulte Personen Zugang haben, müssen Absperrungen nicht erkletterbar sein. Abschirmungen müssen dort geschlossen (nicht gelocht) sein, und die Verriegelung muss eine höhere Sicherheitsstufe erfüllen.
Die Bestandteile einer guten Einhausung
Umwehrung: Die Umwehrung umschließt die Deckenöffnung an allen Seiten, an denen kein Zugang vorgesehen ist. Möglich sind Geländer mit Knie- und Fußleiste, Gitterfelder oder geschlossene Paneele. Läuft die Plattform dicht an der Umwehrung vorbei, muss diese vollflächig verkleidet sein, damit niemand hineingreifen kann. Wartungsklappen dürfen sich nur mit Werkzeug öffnen lassen.
Tür: Am Zugang sitzt eine Tür. Drehtüren müssen vom Fahrbereich weg öffnen. Sie müssen immer verriegelt sein.
Verriegelung und Zuhaltung: Die Verriegelung ist das Herz der Einhausung. Sie verbindet die Tür mit der Steuerung: Tür offen bedeutet, die Anlage fährt nicht. Plattform nicht oben bedeutet, die Tür bleibt zu. Dafür braucht die Tür einen Sicherheitsschalter mit Zuhaltung und eine Leitung zur Steuerung. Diese Leitung muss früh eingeplant werden.
Zwischenraumüberwachung: Steht die Absperrung nicht direkt an der Plattformkante, entsteht ein Zwischenraum. Bleibt dort eine Person stehen, darf die Anlage nicht fahren. Je nach Einbausituation wird dieser Bereich überwacht, zum Beispiel mit einer Lichtschranke. Besser ist es, den Zwischenraum durch die Planung gar nicht erst entstehen zu lassen.
Fußleiste und Sockel: Eine Fußleiste verhindert, dass Gegenstände über die Kante in den Fahrbereich rutschen. Ein baulicher Sockel kann sinnvoll sein, verändert aber die Bezugshöhe: Die Absperrung muss dann ab Oberkante Sockel gemessen 1.100 mm hoch sein.
Anfahrschutz: Schutzeinrichtungen sollen Güter zurückhalten. Gegen den Anprall eines Gabelstaplers sind sie nach der Norm nicht ausgelegt. Wo Stapler oder Hubwagen fahren, gehört deshalb ein separater Anfahrschutz vor die Einhausung, zum Beispiel Rammschutzbügel oder Poller.
Typische Fehler aus der Praxis
- Die obere Haltestelle fehlt im Leistungsverzeichnis. Der Hubtisch ist bestellt, die Absturzsicherung oben aber weder beim Hersteller noch beim Metallbauer beauftragt.
- Die Tür schlägt in den Fahrbereich. Eine Standardtür aus dem Baukatalog öffnet zur Plattform hin. Das ist an der Haltestelle unzulässig.
- Keine Leitung für die Verriegelung. Das Leerrohr von der Tür zur Steuerung fehlt. Ohne Verriegelung darf die Anlage nicht in Betrieb gehen.
- Deckenöffnung zu groß. Zwischen Plattform und Deckenkante bleibt ein breiter Spalt. Dann sind zusätzliche Bleche, Überfahrbrücken oder eine Zwischenraumüberwachung nötig.
- Einhausung nachträglich entfernt. Geländer werden abgebaut, weil sie beim Beladen stören. Damit erlischt die sichere Ausführung, und die Verantwortung liegt beim Betreiber.
Checkliste für Planer
- Welche Norm gilt: Hubtisch (DIN EN 1570-1 oder -2)?
- Wie groß ist die Absturzhöhe an der oberen Haltestelle?
- Ist der Bereich öffentlich zugänglich oder nur für unterwiesene Personen?
- Auf welchen Seiten wird be- und entladen? Wo ist eine Tür nötig?
- In welche Richtung öffnet die Tür? Wie breit muss die Durchgangsöffnung sein?
- Passt die Deckenöffnung zur Plattform, ohne große Spalte?
- Sind Förderhöhe und Fertigfußboden verbindlich abgestimmt?
- Ist ein Leerrohr für Verriegelung und gegebenenfalls Zwischenraumüberwachung vorgesehen?
- Fahren Stapler oder Hubwagen? Dann Anfahrschutz einplanen.
- Gibt es Brandschutz- oder Schallschutzanforderungen?
Was macht der Bauherr, was der Hersteller?
Viele Probleme entstehen an den Schnittstellen. Legen Sie deshalb früh schriftlich fest, wer was liefert. Eine typische Aufteilung:
Bauseits (Bauherr, Architekt, Rohbau, Metallbau):
- Deckenöffnung in den vereinbarten Maßen und Toleranzen
- Fertigfußboden auf der vereinbarten Höhe
- Tragfähiger Untergrund für die Befestigung der Einhausung
- Leerrohre und Stromzuführung nach Vorgabe des Herstellers
- Anfahrschutz und Brandschutzmaßnahmen, sofern nicht anders vereinbart
Hersteller:
- Hubtisch oder Güteraufzug mit Steuerung
- Einhausung und Tür mit Verriegelung, sofern Teil des Lieferumfangs
- Einbindung aller Sicherheitseinrichtungen in die Steuerung
- Abnahme der Gesamtanlage und Dokumentation
Wird die Einhausung von einem anderen Gewerk gebaut, muss der Hersteller die Schnittstellen kennen: Lage der Tür, Sicherheitsschalter, Kabelweg. Die Sicherheitsfunktion der Anlage funktioniert nur, wenn alle Teile zusammenpassen.
Häufige Fragen
Ab welcher Höhe braucht die obere Haltestelle eines Hubtisches eine Absturzsicherung? Nach DIN EN 1570-1 ab einer Absturzhöhe von mehr als 0,5 m. Dann sind Geländer, Abschirmungen und gesicherte Zugänge vorgeschrieben.
Wie hoch muss das Geländer an der oberen Haltestelle sein? Mindestens 1.100 mm über dem Boden. Stufen oder Sockel, auf denen jemand stehen kann, zählen als Boden.
Darf ich eine Kette als Absperrung verwenden? Nein. Ketten, Seile und andere flexible Elemente sind als Absturzsicherung nach DIN EN 1570-1 nicht zulässig.
Darf die Tür an der oberen Haltestelle nach innen öffnen? Eine Tür, die in den Fahrbereich aufschlägt, ist an der Haltestelle nicht zulässig. Die Tür muss vom Fahrbereich weg öffnen oder als Schiebetür ausgeführt sein, jeweils verriegelt.
Wer ist für die Einhausung zuständig, Bauherr oder Hersteller? Das regelt der Vertrag. Wichtig ist, dass es eindeutig geregelt ist. Die Verriegelung muss in jedem Fall in die Steuerung der Anlage eingebunden werden.
Geht es auch ganz ohne Einhausung? In bestimmten Fällen ja, etwa beim Unterfluraufzug mit mitfahrendem Deckel. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel Wann kann auf eine Einhausung bei Güteraufzügen verzichtet werden?
Wir planen die obere Haltestelle mit Ihnen
Sie planen einen Hubtisch, Güteraufzug oder Unterfluraufzug zwischen zwei Ebenen? Sprechen Sie uns früh an, am besten bevor die Deckenöffnung festliegt. Wir prüfen Ihre Einbausituation, schlagen eine passende Einhausung vor und stimmen die Schnittstellen mit Ihrem Architekten und den anderen Gewerken ab.
Gerne beraten wir Sie persönlich: Ansprechpartner finden oder Kontaktformular.

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