Ist ein ölfester Grubenanstrich notwendig?

Setzt man hydraulische Scherenhubtische im Außenbereich ein, taucht immer wieder eine Frage auf: Wie schütze ich die Umwelt vor einer eventuellen Leckage? Eine berechtigte Frage, wenn man beachtet, dass ein Tropfen Öl bis zu 1.000 Liter Wasser verunreinigt.

Wonach richtet sich der notwendige Schutz?

Ziel aller nachträglich aufgeführten Maßnahmen ist es, den Schutz des Grundwassers oder sonstiger Gewässer sicherzustellen. Da sich die erforderlichen Maßnahmen je nach Einsatzgebiet des Scherenhubtisches stark unterscheiden, können wir an dieser Stelle nur das grobe Vorgehen, sowie einige geeignete Maßnahmen aufzeigen.

Die zu wählende Schutzmaßnahme richtet sich nach zwei Größen:

  1. Die Wassergefährdungsklasse des eingesetzten Druckmediums
  2. Das Volumen des eingesetzten Druckmediums

Die Wassergefährdungsklasse ist abhängig vom eingesetzten Hydrauliköl. Das eingesetzte Volumen wird durch den Scherenhubtisch festgelegt. Im Regelfall bewegt sich das eingesetzte Volumen bei unseren Hubtischen im Bereich von sechs bis vierzig Litern.

Das richtige Hydrauliköl

Bei einem handelsüblichen Hubtisch wird konventionelles Hydrauliköl verwendet, beispielsweise HLP 32. Anstelle dieses konventionellen Hydrauliköls können bei unseren Scherenhubtischen auch biologisch abbaubare oder auch nicht wassergefährdendes, biologisch abbaubares Hydrauliköl eingesetzt werden. Diese Hydrauliköle werden beispielsweise auch in mobilen Baumaschinen wie Baggern und Radladern eingesetzt.
Durch den Einsatz des biologisch abbaubaren Hydrauliköls wird die Wassergefährdung reduziert, durch das nicht wassergefährdende Hydrauliköl wird eine Gefährdung des Wassers nahezu ausgeschlossen. Somit lassen sich bereits mit der richtigen Auswahl des Hydrauliköls viele Schutzmaßnahmen einsparen.

Allerdings möchten wir an dieser Stelle erwähnen, dass der Einsatz von nicht wassergefährdendem, biologisch abbaubaren Hydrauliköl nicht automatisch dafür sorgt, dass keine weiteren Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Obwohl eine Wassergefährdung in den meisten Fällen ausgeschlossen werden kann, besteht selbst durch nicht wassergefährendes Hydrauliköl noch eine Gefährdung für stehendes Wasser. Nicht wassergefährendes Hydrauliköl vermischt sich nicht mit Wasser und kann somit von der Wasseroberfläche abgeschopft werden, bzw. wird dort langsam abgebaut. Allerdings könnte das gleichzeitige Austreten größerer Hydraulikölmengen dazu führen, dass die gesamte Wasseroberfläche durch Hydrauliköl verschlossen wird und so ein Sauerstoffaustausch verhindert wird. Aus diesem Grund empfehlen wir immer eine enge Abstimmung mit dem Bauamt.

Welche bauseitigen Lösungen gibt es?

Der ölfeste Anstrich

Hierbei handelt es sich um eine spezielle Farbe, welche verhindert das Hydrauliköl in das Erdreich eindringen kann. Üblicherweise muss diese Farbe durch einen Fachbetrieb aufgebracht werden. Je nach Bundesland gibt es von dieser Pflicht allerdings Ausnahmen, wenn nur geringe Mengen des wassergefährdenden Stoffes eingesetzt werden.

Nachteilig ist diese Lösung im Außenbereich. Besteht die Gefahr eines Ölaustritts nur im unwahrscheinlichen Fall einer Leckage, ist das Auftreten von Regen- und Schmelzwasser garantiert. Um den Scherenhubtisch hiervor zu schützen, ist daher ein Wasserablauf erforderlich.

Der ölfeste Anstrich mit zusätzlichem Ölabscheider

Durch den Wasserablauf besteht die Gefahr, dass wieder Hydrauliköl in die Umwelt gelangen kann. Aus diesem Grund ist eine weitere technische Einrichtung im Ablauf erforderlich: Der Ölabscheider. Hierbei handelt es sich um eine Art Zwischentank im eigentlichen Ablauf. Aufgrund der geringeren Dichte des Hydrauliköls schwimmt dieses an der Wasseroberfläche und kann vom Regen- und Schmelzwasser getrennt werden.

Wie gehe ich nun vor?

Leider gibt es für diese Problematik keine allgemeingültige Lösung, daher empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:

  1. Informieren Sie uns, bzw. dem Hubtischhersteller, über das Einsatzgebiet der Scherenhebebühne, insbesondere dass gegebenenfalls Schutzmaßnahmen für den Gewässerschutz erforderlich sind.
  2. Wir werden Ihnen in diesem Fall zu biologisch abbaubarem oder nicht wassergefährdendem Hydrauliköl raten.
  3. Stimmen Sie sich mit dem Bauamt über notwendige bauliche Schutzmaßnahmen ab, gerne versorgen wir Sie hierfür mit den Datenblättern unseres Hydrauliköls.


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